StreamOn der Telekom in jetziger Form unzulässig: Das bedeutet das Urteil für Verbraucher
15. Juli 2019
Die Deutsche Telekom musste heute vor Gericht eine schwere Schlappe einstecken: Ihr Angebot StreamOn ist in jetziger Form unzulässig und darf nicht länger angeboten werden. Gegen das Urteil ist kein Einspruch möglich, dennoch droht keine Abschaltung von StreamOn, zumindest noch nicht jetzt sofort. Die Deutsche Telekom ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Zulässigkeit von StreamOn […]