Apple vs. Swatch: One more thing wird im UK wieder zum Streitfall

Alexander Trust, den 31. März 2021
One more thing - Apple Event
One more thing – Apple Event

Eigentlich sah alles relativ gut aus. Doch jetzt entschied Richter Iain Purvis in Großbritannien, dass der Schweizer Uhrenhersteller Swatch sich „One more thing“ als Markenzeichen zu Recht eintragen lassen durfte. Doch selbst der Richter gab zu verstehen, dass die Beweggründe des Uhrenherstellers vermutlich nur dazu dienen, Apple zu verunsichern.

Der Telegraph berichtet über eine Entscheidung des „High Court“. Demzufolge durfte Swatch in Großbritannien das Markenzeichen „One more thing“ registrieren.

One more thing …

Eine vorherige Entscheidung lautete gegenteilig und gab indes Apple recht. Der iPhone-Hersteller begründete seine Beschwerde damit, dass dieser Slogan in erster Linie mit dem Unternehmen und dem verstorbenen Gründer Steve Jobs in Verbindung gebracht wird. Apple betonte auch, dass Swatch das Markenzeichen nur mit böser Absicht (engl. bad faith) registriert hatte, Apple zu schaden.

Mit Apple in Verbindung bringen Fans den Spruch vor allem wegen des verstorbenen Gründers. Der nutzte diesen Slogan, um auf Präsentationen gegen Ende noch einmal eine Neuigkeit vorzustellen, die in der Regel sehr besonders war.

Rechtliche Grundlage fehlt

Der Richter am High Court nahm eine Entscheidung einer vorherigen Instanz zurück. Er erklärte einerseits, dass dieser Ausspruch vermutlich sogar auf die Fernseh-Figur des Columbo zurückgeht. Dieser insistierte gegen Ende von Befragungen, wenn alle glaubten, es gäbe nichts mehr zu erzählen, ebenfalls mit dem Spruch „just one more thing“. Dies ist übrigens eine Argumentation, die Swatch selbst schon 2015 ins Feld führte, als es die Wortmarke registrierte.

Purvis begründete seine Entscheidung auch, indem er zugab, es kann zutreffen, dass Swatch Apple mit der Registrierung des Markenzeichens lediglich „ärgern“ wolle. Doch es gibt keine rechtliche Grundlage, den Uhrenhersteller davon abzuhalten das Markenzeichen zu registrieren.

Streits zwischen Apple und Swatch

Wer nun glaubt, dass es sich um die erste Auseinandersetzung dieser Art handelt, der irrt. Apple unterlag in einer vergleichbaren Angelegenheit bereits in Australien. Auch dort darf Swatch den Slogan „One more thing …“ verwenden.

Dazu klagte Apple 2017 vergeblich in der Schweiz. Dort registrierte Swatch das Markenzeichen „Tick different“. Der iPhone-Hersteller wollte dies unterbunden wissen, weil ein eigener Werbeslogan aus den 1990ern „Think different“ lautete.

Zwei Jahre später, 2019, folgte eine Entscheidung: Apple unterlag. Es hätte belegen müssen, dass „Tick different“ bei mindestens der Hälfte der Verbraucher automatisch Assoziationen an Apples Werbekampagne auslöste.


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