Apples Schmetterlingstastatur ein Fall für die Gerichte
Alexander Trust, den 3. Dezember 2019Richter erlaubt Sammelklage wegen Apples Schmetterlingstastatur.: Der Anbieter von MacBooks erlitt in den USA vor Gericht eine erste Niederlage. Der Konzern wollte verhindern, dass der Sammelklage stattgegeben wird. Nun muss es sich im Verfahren in den kommenden Monaten verteidigen und womöglich Firmengeheimnisse ausplaudern.
Wusste Apple, dass die Tastatur fehlerhaft ist?
Die Kläger behaupten, Apple habe von den Problemen rund um die Schmetterlingstastatur gewusst, die es 2015 im MacBook eingeführt hatte. Außerdem hätte der Konzern das Problem verschleiert.
Das Austauschprogramm, das Apple für Betroffene anbietet, würde zudem das Problem nicht beheben, da die Ersatztastaturen auch/genauso fehleranfällig sind.
Wird Apple zur Kasse gebeten?
Richter Edward Davila gab der Klage in San Jose statt. Apple muss sich dem Vorwurf aussetzen, dass das Reparaturprogramm inadäquat ist oder die Kunden entschädigen. Die mussten die Reparatur der Geräte teils selbst bezahlen.
Alle MacBooks seit 2015 betroffen
Von der Klage betroffen sind alles MacBooks, die das Unternehmen seit 2015 veröffentlichte und alle Macbook Pro, die seit 2016 mit der Schmetterlingstastatur eingeführt hat.
Das Unternehmen sah sich Kritik ausgesetzt und veränderte seitdem mehrfach die Tastatur, ohne jedoch die grundlegende Technologie anzupassen. Erst kürzlich, als man das 16 Zoll MacBook Pro veröffentlichte, nutzte das Unternehmen wieder einen anderen Mechanismus. Das neue Gerät verwendet wieder den Scherenschnitt statt den Schmetterling und nutzt zudem Silikontürmchen unter den Tasten für mehr Stabilität beim Tippen. Ansonsten handelt es sich wohl um die gleiche Technologie wie im „Magic Keyboard“, das man als externes Zubehör kennt.
Vor diesem Hintergrund kann man spekulieren, dass Apple die Tastatur des neuen MacBooks nur anpasste, um das Gerät von einer Klage auszunehmen und weiteren Schaden abzuwenden.
Forderung von Entschädigung
Der Anwalt der Sammelkläger gab gegenüber der Agentur Reuters an, dass er die Entscheidung des Richters gutheißt. Apple habe gegen Verbraucherschutzgesetze verstoßen, und müsse deswegen Schadenersatz leisten.