Apple vs. Epic Games: App-Store-Praktiken wettbewerbswidrig, iOS-Ökosystem nicht

Alexander Trust, den 10. September 2021
Fortnite
Fortnite, Bild: Epic Games

US-Bundes-Richterin Yvonne Gonzalez Rogers hat eine einstweilige Verfügung gegen den iPhone-Hersteller erlassen und ein Urteil gefällt. Der App Store würde rechtswidrige Klauseln verwenden. Nun sollen in Zukunft Entwickler Kunden auf alternative Möglichkeiten hinweisen dürfen. Wie das genau auszusehen hat, und ob es überhaupt so weit kommt, ist unklar. Apple ist jedoch kein Monopolist und das iOS-Ökosystem auch nicht. In der Folge sank jedoch der Kurs der Aktie.

Gonzalez Rodgers entschied, dass Apples App-Store-Regeln wettbewerbswidrig seien. Der Konzern aus Cupertino erlaubt es App-Entwicklern nicht, Kunden auf Angebote „außerhalb des App Store“ hinzuweisen. Dies sei im Sinne kalifornischer Wettbewerbsgesetze illegal.

App Store muss Ausweg erlauben

Die Verfügung des Gerichts sieht vor, dass Apple Entwicklern nun eine Möglichkeit einräumen muss, Kunden auf Angebote außerhalb des App Store hinzuweisen. Ähnlich hat Apple es übrigens unlängst erst für Medienkonsum-Apps (Spotify, Netflix, etc.) angekündigt, im kommenden Jahr zu erlauben. Analystin Katy Huberty von Morgan Stanley rechnete bereits vor, dass der iPhone-Hersteller nur im Fall der Medienkonsum-Apps im Worst Case zwischen ein und zwei Prozent Umsatzeinbußen hinnehmen müsste.

Die Richterin stößt sich daran, dass der Handel der Software einseitig mit 30 Prozent Provision bepreist wird und es aber keine Möglichkeit gäbe, dies zu umgehen. Das Verfahren lief über mehrere Monate. In der Zeit traten viele Zeugen auf.

Was ist der „relevante Markt“?

In der Urteilsbegründung erläutert Gonzalez Rodgers, dass in so einem Verfahren für den Wettbewerb und nicht für die Wettbewerber entschieden werde. Beide Parteien, erklärte sie, hätten keine korrekte Beschreibung dessen abgegeben, was der „relevante Markt“ sei, auf dem man gegeneinander antritt.

„The Court disagrees with both parties’ definition of the relevant market.“

Denn genau der wird als Maßstab genommen, um zu entscheiden, ob jemand wettbewerbswidrig handelt.

Laut der Richterin handeln beide Teilnehmer aber auf dem Markt digitaler mobiler Videospiel-Transaktionen, und nicht etwa im Videospiel-Markt als Ganzem. Den hatte Apple angeführt und so argumentieren wollen, dass es kein Monopolist sei. Erfolg, betont die Richterin, sei nicht verwerflich. Epic Games’ Argumentation folgte sie aber ebenfalls nicht, das Apples geschlossenes Ökosystem als Markt ausmachen wollte, auf dem beide Akteure agieren.

Apple verhindert keine Innovation, verbirgt aber Information

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Apple die Innovation im Bereich „digitaler mobiler Videospiel-Transaktionen“ entsprechend nicht negativ beeinflusst und auch nicht hemmt.

„While the Court finds that Apple enjoys considerable market share of over 55% and extraordinarily high profit margins, these factors alone do not show antitrust conduct. Success is not illegal.“

Sehr wohl aber verbirgt Apple in den Augen des Gerichts für Kunden wichtige Informationen, indem es im App Store vorgibt, diese nicht auf Angebote außerhalb des App Store hinzuweisen. Damit werden Konsumenten Möglichkeiten beraubt, dies sei wettbewerbswidrig im Sinne der kalifornischen Wettbewerbsgesetze.

„Nonetheless, the trial did show that Apple is engaging in anticompetitive conduct under California’s competition laws. The Court concludes that Apple’s anti-steering provisions hide critical information from consumers and illegally stifle consumer choice. When coupled with Apple’s incipient antitrust violations, these anti-steering provisions are anticompetitive and a nationwide remedy to eliminate those provisions is warranted.“

Gerichtskosten geteilt, Epic Games zur Kasse gebeten

Darüber hinaus enthält das Urteil aber noch eine interessante Wendung. Zunächst werden die Verfahrenskosten geteilt.

Doch darüber hinaus hat Epic Games – das sieht das Gericht als erwiesen an – gegen geltende Verträge mit Apple verstoßen. Entsprechend ist einerseits Apples Kündigung des App-Store-Vertrages rechtmäßig gewesen. Außerdem ordnet das Gericht an, dass Apple 30 Prozent der Umsätze zustehen, die Epic Games zwischen August und Oktober 2020 direkt über den App Store erzielte und aber noch nicht gezahlt hat. Dies sind den Aufzeichnungen zufolge 30 Prozent von etwas über 12 Millionen US-Dollar. Darüber hinaus stehen Apple auch 30 Prozent der Umsätze zu, die Epic Games von Spielern ab dem 1. November bis zum Tag des Gerichtsentscheids einsammelte.

Zudem ist nicht alles Hopfen und Malz verloren für Apple. Denn die Richterin entschied auch, dass Epic nicht nachweisen konnte, dass Apple ein Monopolist sei. Aus Apples Perspektive hätte es also schlimmer kommen können.

Darüber hinaus gibt es neben Apples eigenem Bedürfnis, das Urteil womöglich anzufechten, noch objektive Gründe, warum das Unternehmen das tun darf.

Was muss Apple jetzt tun?

Wie genau Apple so eine Lösung anbieten muss, wurde nicht festgelegt. Richterin Gonzales Rodgers entschied jedoch, dass der App Store und Apples iOS-Ökosystem im Grundsatz so bleiben können, wie sie sind, da er Elemente hat, die Wettbewerb fördern.

„However, it does find that Apple’s conduct in enforcing anti-steering restrictions is anticompetitive. A remedy to eliminate those provisions is appropriate. This measured remedy will increase competition, increase transparency, increase consumer choice and information while preserving Apple’s iOS ecosystem which has procompetitive justifications.“

Zudem ist noch nicht klar, ob das Unternehmen die Entscheidung anfechten wird. Wenngleich diese in Teilen positiv für Apple ausfiel. Die Richterin verbietet beiden Parteien jedoch Einwände vorzubringen, wenn sie keine „neuen Argumente“ vorbringen können, die nicht bereits während des Verfahrens behandelt wurden.


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