Diskriminierung: Rollstuhlfahrer verklagt Apple

Alexander Trust, den 19. Dezember 2019
Rollstuhlfahrer Piktogramm
Rollstuhlfahrer Piktogramm, Bild: CC0

Rollstuhlfahrer verklagt Apple wegen Diskriminierung.

Der Kanadier Robert Shaw arbeitete acht Jahre lang als Apple Genius in einem Ladengeschäft Ontario. Er wurde dann außerordentlich gekündigt. Nun verklagt er das Unternehmen wegen Diskriminierung und Verstoßes gegen lokale Behindertengesetze.

Robert Shaw ist mit seiner außerordentlichen Kündigung nicht einverstanden. Er wirft dem Unternehmen vor, sich nicht genügend um ihn bemüht zu haben. Apple hätte es abgelehnt, mit ihm individuelle Strategien für seine Unterbringung zu entwickeln. Stattdessen verfolgte sein Arbeitgeber immer nur fragmentierte Lösungsansätze, die seiner Behinderung nicht genügten.

Shaw fordert Lohnausfall und Schmerzensgeld, wie es bei Patently Apple heißt.

Behindertengerechte Arbeitsplatzumgebungen

Konkret soll Apple keinen Tisch bereitgestellt haben, der eine ordentliche Arbeitshöhe für den Rollstuhlfahrer bot und sich auch nicht darum gekümmert haben, dass die Türen, die Shaw nutzen musste, rollstuhlgerecht umgebaut wurden.

Lediglich drei von sieben Türen in dem Apple Store rüstete man mit einer Automatik aus. Zudem brachte Apple keinen Knopf vor der Tür an. Shaw bekam stattdessen eine Fernbedienung, die seinen Aussagen nach oft den Dienst versagte. Die Umrüstung der anderen vier Türen soll Apple formal aus Kostengründen abgelehnt haben.

Ein Vorgesetzter soll Shaw zudem damit konfrontiert haben, dass er, wenn er weiterhin unzufrieden sein würde, keine Chance auf eine Beförderung für ihn sehe. Stattdessen legte er Shaw nahe, doch den Arbeitgeber zu wechseln, wenn er denke, dass dies nicht der richtige Arbeitsplatz für ihn sei.

Wohlgemerkt geben wir an dieser Stelle die Vorwürfe des Klägers wider. Apple hat sich zu den Anschuldigungen bislang nicht geäußert.

Gericht in Toronto entscheidet

Nun verhandelt der Ontario Superior Court of Justice in Toronto, ob Shaws Vorwürfe zutreffen.

Vertreten wird Shaw durch den Arbeitsrechtler Andrew Monkhouse. Dieser verweist in der Klage auf ein spezielles Gesetz in Ontario, den „Accessibility for Ontarians with Disabilities Act“ (AODA). Vor diesem Hintergrund sieht Monkhouse die außerordentliche Kündigung seines Mandanten als Diskriminierung. Apple werde seinem eigenen Anspruch nicht gerecht, bewerbe es auf seiner Webseite doch stolz die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen, die eigenen Geräte zu nutzen.

Apple ist eigentlich bekannt dafür, dass viele seiner Produkte sehr behindertengerecht sind. Das Unternehmen erhielt sogar schon oft Auszeichnungen für sein Engagement in diesem Bereich.


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