Merkel rettet sich, opfert #Böhmermann

Alexander Trust, den 16. April 2016
Jan Böhmermann
Jan Böhmermann, Foto: Jan Rogowski via Wikimedia (CC BY-SA 3.0).

In der Causa Böhmermann hat nun Angela Merkel sich gerettet und aber den Satiriker Böhmermann dem Schah-Paragraphen geopfert, den sie aber doch abschaffen will. Zumindest sieht es so aus.

Merkels Sicherheit geht vor

Am 24. April hat Angela Merkel einen Besuch in der Türkei. Ihre Berater werden ihr empfohlen haben, dem Gesuch von Recep Tayyip Erdogan nach Paragraph 103 nachzugeben, weil es ansonsten bei ihrem Auftritt faule Eier hageln könnte. Dass es so lange gedauert hat, mit der Entscheidung, lag daran, dass man sich eine Begründung ausdenken musste, die beide Seiten zufrieden stellt: innenpolitisch und im Ausland. Am Ende hat man aber weder das eine, noch das andere geschafft.

Borcholte von Spiegel Online ist sich sicher, dass die Kanzlerin Erdogan eine „Lektion in Sachen Rechtsstaatlichkeit“ erteilt. Fakt ist: Sie kann das gar nicht. Die Kanzlerin hat keine Befugnis ein Urteil zu sprechen und also ist sie nicht in der Lage, diese Lektion zu erteilen.

Jeder ist vor dem Gesetz gleich, außer Regierungschefs

Richtig aber ist, und das scheint der Spiegel-Kolumnist zu vergessen, dass die Kanzlerin am Ende doch ein Exempel dafür gibt, wie man den Rechtsstaat aushöhlt. Die Zustimmung zu diesem Gesuch zeigt, dass nämlich vor dem Gesetz alle gleich sind, aber Staatschefs gleicher.

Das Absurde an der Thematik ist, dass Erdogan bereits Anzeige wegen Beleidigung erstattet hat als Person Erdogan und nicht als Staatsoberhaupt der Türkei. Merkel hätte also zeigen können, dass andere Menschen nicht mehr wert sind, indem sie das Gesuch ablehnt. Denn traurig ist: Die Strafe für Beleidigung (§185) fällt niedriger aus als die Strafe für die Beleidigung eines Staatsoberhauptes (§103) – warum?

Darüber hat sich im feinen Deutschland, das seine eigenen Staatsoberhäupter oft als Nabel der Welt in Sachen Umweltschutz, Klimapolitik und Demokratie verkaufen, niemand Gedanken gemacht. Aber jetzt. Jetzt will man den Besserbehandler-Paragraphen abschaffen.

Wie konnte es so weit kommen?

Mutti Merkel hat in einem Telefonat mit Erdogan schon im Vorfeld gegenüber dem Regierungschef zugegeben, dass sie das Schmähgedicht, das keines war, als „bewusst verletzend“ einschätzt. Möglich, dass Erdogan erst deshalb überhaupt den Paragraphen 103 bemühte.

Dass aber das Schmähgedicht absichtlich übers Ziel hinaus schoss, um zu zeigen, wo die Grenze liegt, scheinen nicht mal alle Intelektuellen in diesem Land nachvollziehen zu können. Denn einige von ihnen scheinen sich von Schlagzeilen leiten zu lassen und haben den Vortrag des Gedichts nicht nachvollzogen, der vor, während und nachher von Jan Böhmermann kommentiert wurde, immer mit dem Hinweis darauf, dass es zu viel des Guten sei. Böhmermann wusste, dass das Gedicht beleidigt. Doch gerade das wollte er zeigen. Denn Erdogan hatte sich bereits an den Kalauern der NDR-Sendung extra3 gestört.

[sn-youtube code=“R2e2yHjc_mc“]

Klima der Angst

Was Merkel aber auch geschafft hat, ist ein Klima der Angst zu erzeugen. Denn jetzt werden Medienschaffende sich in Acht nehmen müssen, ob sie Staatschefs aufs Korn nehmen. Außerdem wird, solange der Paragraph 103 nicht abgeschafft wird, es demnächst hoffentlich eine ganze Reihe von Gesuchen im Bundeskanzleramt geben, von den Kim Jong-uns dieser Welt.

Vielleicht würde Merkel bei Nordkorea einen Rückzieher machen, weil sie sich nicht auf die Freundschaft der beiden Länder berufen kann. Doch wenn die Despoten der Welt jetzt ganz genau nach Deutschland geschaut haben, können Sie aus dieser Staatsaffäre etwas lernen – wie man Merkel durch den Nasenring durch die Manege ziehen lassen kann.

Randnotizen

Da spielt es eigentlich keine Rolle, was der Anwalt Böhmermanns zu der Thematik sagt. Das ist nebenbei bemerkt derselbe Christian Schertz aus Berlin, der schon Nico Rosberg in der Angelegenheit Briefkastenfirma vertrat. Ob das für die Fans von Böhmermann ein gutes Zeichen ist?

Vielleicht richtet man sich einfach daran auf, dass Erdogan von Anwalt Michael-Hubertus von Sprenger vertreten wird. Zu dessen Mandanten zählte bereits Jürgen Elsässer, Chefredakteur der rechtspopulistischen Zeitschrift „Compact“. Außerdem vertrat von Sprenger den Holocaust-Leugner David Irving und die vom Verfassungsschutz beobachtete islamistische Organisation Milli Görüs. Warum wendet sich ein „Ehrenmann“ wie Erdogan an einen solchen Anwalt? Er wird es wissen.


Ähnliche Nachrichten