AdBlock verkauft, Eyeo vor Monopol?
Alexander Trust, den 2. Oktober 2015Wird die Eyeo GmbH demnächst zu einem Fall für das Kartellamt? Der größte Konkurrent auf dem Sektor des AdBlockings, AdBlock, wurde verkauft. An wen wollen die Betreiber nicht bekanntgeben. Lediglich der Hinweis, dass AdBlock nun das von Eyeo initiierte „Acceptable Ads“-Programm ebenfalls nutzt, deutet auf Eyeo als Käufer. Dieser hat aber vorsorglich bereits einen Plan geäußert, der die Monopolwächter vielleicht in die Irre führen wird.
AdBlock wurde verkauft. Gab es eine große Pressemeldung zu dem Thema? Nein. Stattdessen gab es einen Hinweis, dass AdBlock jetzt am „Acceptable Ads“-Programm von Eyeo (AdBlock Plus) teilnimmt. Erst im Postskriptum fällt der Hinweis durch den (ehemaligen) Besitzer, Michael Gundlach:
„Ich verkaufe mein Geschäft und der neue Besitzer führt Acceptable Ads fort.“
Michael Gundlach
Keine Hinweise über Domaindaten
Beim AdBlock-Anbieter wollte man selbst auf Anfrage von The Next Web keine Antwort auf die Frage geben, wer das Projekt gekauft hat. Lediglich der Hinweis erfolgte, dass der bisherige Besitzer nicht mehr länger für das Projekt verantwortlich sein wird. Dies ging aber ja bereits aus der „Acceptable Ads“-Meldung hervor.
Die Homepage von AdBlock wurde bislang nicht aktualisiert. Dort ist immer noch Michael Gundlach mit dem Projekt verknüpft. Die Domain-Daten von getadblock.com, der Homepage von AdBlock, verweisen auf einen Domainanbieter in den USA. Personenbezogene Daten lassen sich darüber nicht herausfinden.
Es gibt jedoch noch weitere Hinweise, dass Eyeo zumindest Gundlach und Adblock das Leben schwer gemacht hat. AdBlock für Opera, eine Erweiterung, die ebenfalls von Betafish (AdBlock) betrieben wurde, ist wegen eines Markenrechtsanspruchs der Eyeo GmbH nicht mehr verfügbar. Für Firefox ist AdBlock ebenfalls nicht mehr verfügbar. Hier gibt es keinen eindeutigen Hinweis darauf, ob Eyeo dahinter steckt, wie MobileGeeks recherchierte.
Markenzeichen von Eyeo ohne Unterscheidungskraft
Man fand heraus, dass sowohl Betafish als auch Eyeo in den USA ein Markenzeichen registrieren wollten. Das Gesuch von Betafish für Adblock wurde jedoch abgelehnt mit Verweis auf die Registrierung von Adblock Plus und dem Hinweis, dass Adblock zu generisch sei und mehr eine Funktion als eine Marke beschreibe.
In Europa gibt es zudem Markenzeichen für AdBlock Plus und AdBlock Browser von der Eyeo GmbH. Allen Markenzeichen des AdBlock-Plus-Betreibers gemein ist jedoch, dass sie keine Unterscheidungskraft zugesprochen bekommen haben. Dieses Detail ist wichtig, weil es die Marken beinahe wertlos macht, wie Anwalt Peter Hense betont. Dies macht es für Eyeo eher schwierig Konkurrenten abzumahnen. Vielleicht ist das ein Grund, warum man nun sukzessive versucht die Konkurrenz heraus zu kaufen.
Eyeo GmbH bald Monopolist?
Neben der Tatsache, dass die Eyeo GmbH (AdBlock Plus) vor Gericht gegen den Springer Verlag zuletzt einen Etappensieg errungen hat, wurden in den letzten Tagen und Wochen seit der Einführung von iOS 9 einige Adblocker für iOS ebenfalls zu „Kunden“ von Eyeo. Einer der bekanntesten, Crystal, wird seine Nutzer mit Acceptable Ads versorgen und erhält dafür monatlich einen Abschlag von Eyeo.
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Wenn Eyeo tatsächlich der Käufer von AdBlock ist, würde damit das größte Konkurrenzprodukt am Markt entwaffnet werden. Dies kann man aber aktuell nicht sicher sagen; das Geschäftsmodell von Eyeo wächst weiter.
Konsortium soll Acceptable Ads auswählen
Warum aber hat sich AdBlock dazu entschieden mitzumachen, wo der ursprüngliche Besitzer Michael Gundlach lange Zeit sagte, dass er das Modell der Acceptable Ads nicht unterstützenswert findet? Seine Frau Katie habe ihn auf die Idee gebracht, weil die Eyeo GmbH offenbar ein weißes Kaninchen aus dem Hut gezaubert hat, das auch Kartellwächter beeindrucken könnte.
Wie ebenfalls bereits in der Meldung von AdBlock erläutert wird, plant Eyeo ein „unabhängiges“ Konsortium einzurichten, das entscheiden wird, welche Werbebanner als zulässig gelten und welche nicht. Das Wall Street Journal konnte jedoch nicht in Erfahrung bringen, wer genau in diesem Konsortium arbeiten wird, geschweige denn, wer entscheidet, wer Mitglied werden wird oder darf.