UK: iTunes, Time Machine und iTunes Match illegal?
Alexander Trust, den 6. August 2015Sowohl Bürger als auch Apple als Anbieter von iTunes, Time Machine, iTunes Match und Apple Music müssen nun damit leben, in Großbritannien verklagt werden zu können. Der High Court entschied bereits im Juni, dass es illegal sei, Privatkopien von Musik anzufertigen und das Intellectual Property Office (IPO) gab nun konkrete Antworten.
Im vergangenen Jahr wurde das Urheberrechtsgesetz in Großbritannien reformiert. Der High Court hat mit seiner Entscheidung die neue Gesetzgebung in Großbritannien jedoch bereits im Juni für ungültig erklärt, die seit 2014 das Anfertigen von Privatkopien erlaubte. Einige Musik-Rechteinhaber hatten vor dem Gericht Klage eingereicht.
CD-Rippen verboten
Explizit erwähnt wird, dass das „Rippen“ von CDs, bei dem man die Songs auf der CD in MP3s auf der Festplatte umwandelt, nicht gestattet sei und man damit gegen das Urheberrecht verstoße. Doch Apples iTunes wirbt sogar mit dieser Funktionalität während der Installationsprozedur. Heißt es doch: „Import your favorite CDs with just one click.“ Andererseits war es von Gesetz wegen bis Oktober 2014 ebenfalls illegal gewesen, und doch gab es keine bekannten Klagen gegen Apple.
Bei TorrentFreak hat man sich mit Fragen an das IPO gewandt und einige explizite Anworten erhalten, so z. B.:
„It is now unlawful to make private copies of copyright works you own, without permission from the copyright holder – this includes format shifting from one medium to another“.
IPO-Sprecher
Backups von geschütztem Material illegal
Weiterhin sei das Anfertigen von Backups von urheberrechtlich geschütztem Material verboten. Entsprechend ist ebenfalls Apples Time Machine illegal, die Backups von allen Dateien auf einem Computer anfertigt, wenn damit urheberrechtlich geschützte Dateien kopiert würden.
Und die Cloud-Services von iTunes Match und Apple Music verstoßen ebenfalls gegen Urhebergesetze, weil sie Kopien von Musik in der Cloud anfertigen. Das Anfertigen von Backups ist nicht erlaubt, wenn der Urheber dem Prozess nicht zustimmt.
Die Frage ist demnach, ob Apples Cloud-Services doch legal sind, weil der Anbieter dies mit den Urhebern abgestimmt hat. Mit Sicherheit verboten wären jedoch Kopien, die man auf Dropbox, OneDrive und anderen Plattformen anfertigt, und sei es eben nur als Backup der eigenen Musik-Bibliothek.
Die IPO als Regierungsorganisation gab gegenüber TorrentFreak jedoch Entwarnung für Privatanwender. Es sei nicht bekannt, dass Urheber gegen Privatleute Klage einreichen, die zu Hause Backups anfertigen. Doch rein theoretisch ist dies mit der Entscheidung des High Court in Großbritannien möglich.
Abgabe auf CDRs und Festplatten
Vor der Gesetzesnovelle hatten Urhebervertreter angeboten, man könne die Privatkopie erlauben, wenn eine Abgabe auf CD-Rohlinge und Festplatten erhoben würde, über die dann eine Finanzierung von Tantiemen erfolgen könnte. Der IPO zufolge sei die britische Regierung noch dabei, auszuloten, welche Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen sind, und man werde sorgfältig die Möglichkeiten abwägen, ehe man handelt.
Wir haben bei Apple angefragt, ob das Unternehmen irgendwelche Auswirkungen durch die Entscheidung erwartet, und werden den Beitrag entsprechend aktualisieren, falls wir Antwort bekommen.