Amazon gewinnt „App Store“-Prozess
Stefan Keller, den 3. Januar 2013Amazon darf einen „App Store“ betreiben. Dies hat Richterin Phyllis Hamilton in Oakland, Kalifornien entschieden. Demnach sei Apples Meinung, die Verwendung „App Store“ verstoße gegen Markenrechte und sei wettbewerbswidrig, nicht haltbar. Damit wird der Streit nach fast zwei Jahren beigelegt.
Ende März 2011 hat Apple Amazon wegen der Verwendung des Markennamens App Store verklagt. Dies hat Amazon relativ schnell damit entkräftet, dass der Terminus „App Store“ ein allgemeiner Begriff ist und nicht zwangsläufig Apple-assoziiert ist. Schließlich hatte Apple noch Zeit, um zu beweisen, dass Amazon mit dem Begriff „App Store“ tatsächlich die Anwender verwirrt. Richterin Hamilton war davon jedenfalls noch nicht überzeugt.
Die Klage lautete, dass die Verwendung durch Amazon eine wettbewerbswidrige Werbung darstelle. Amazon würde den Eindruck erwecken, der eigene App Store habe die Qualität der Apple App Stores. Das verneinte Hamilton nun. Apple konnte weder beweisen, dass Amazon die Machart des App Stores kopiert, noch dass falsche Versprechungen aufgestellt wurden und ebenso nicht, dass Kunden wegen dem Begriff „App Store“ verwirrt werden. Dies berichtet Bloomberg.
Amazon indes freut sich, denn die Argumentation, dass selbst Apple-CEOs den Begriff für allgemeingültig halten, hat vor Gericht standgehalten. Sowohl Steve Jobs als auch Tim Cook haben auf Keynotes von „App Stores“ gesprochen, wenn ihr eigener mit denen der Konkurrenz verglichen wurde.
Damit ist der Fall zu den Akten gelegt. Er läuft unter der Nummer 11-01327 und ist mit „Apple Inc. v. Amazon.com Inc.“ überschrieben. Das zuständige Gericht ist das U.S. District Court, Northern District of California (Oakland).