Gerichtsbeschluss: Jonathan Ive ohne Anspruch auf Domain mit seinem Namen

kg, den 12. Mai 2009
Jonathan Ive
Jonathan Ive, Bild: Apple

Pech für Apple-Chefdesigner Jonathan Ive: Den Rechtsanspruch auf Domains mit seinem Namen hat er (vorläufig) verloren, da sein Name kein eingetragenes Warenzeichen ist und er auch sonst die Öffentlichkeit eher meidet. Begründung der World Intellectual Property Organisation: Sein Name wird nicht oft genug benutzt, um geschützt zu werden, so der zuständige Schlichter.

Derzeit gehören insgesamt vier Domains (jonathanive.com, jonathan-ive.com, jony-ive.com und jonyive.com) dem Briten Harry Jones, der auf diesen Seiten Nachrichten und Huldigungen über Ive und seine Designs verbreitet.

Insgesamt $10.000 hat Apple dem Briten für die Domains angeboten, er aber verlangt mindestens $400.000. Zum Vergleich: Für die Domain iPhone.com musste Apple seinerzeit 1 Million Dollar hinblättern.

Es gibt mehrere Kriterien, die dazu führen können, dass ein Domainbesitzer eine Domain wieder abgeben muss: Wenn jemand eine Marke angemeldet hat, stehen ihm auch Domains mit dem jeweiligen Inhalt zu. Auch ein Name kann ohne Anmeldung so etwas wie eine Marke sein, sofern es sich bei der Person um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, deren Name in Wirtschaft und Handel Relevanz hat. Problem bei Ive: Die von ihm entworfenen Design-Ikonen, wie z. B. iMac, iPod und iPhone, wurden in der Öffentlichkeit nie mit seinem Namen in Verbindung gebracht.

So ganz ist die Sache aber nicht gegessen: Die Anmeldung des Marke „Jonathan Ive“ wurde im Oktober letzten Jahres eingereicht, sollte diese anerkannt werden, muss Harry Jones seine Domains freigeben.

Den kompletten Gerichtsbeschluss kann man bei der WIPO einsehen.


Ähnliche Nachrichten

Zugehörige Personen