Free your Phone: US-Bürgerrechtler der EFF für Jailbreaks, gegen Simlocks

rj, den 21. Januar 2009
iPhone 3G
iPhone 3G, Bild: Apple

Die Electronic Frontier Foundation setzt sich seit Jahren – durchaus erfolgreich – für Bürgerrechte im digitalen Zeitalter ein. Nun stehen Unlocks und Jailbreaks auf der Agenda der Bürgerrechtler. Der DMCA – das Gesetz, das die Modifikationen in den USA in rechtliche Grauzonen rückt – soll nach dem Willen der EFF mit Ausnahmeregelungen für Handys versehen werden. Dafür sucht man – bislang nur in den USA – Unterzeichner für eine entsprechende Petition sowie Userstimmen: das zuständige Copyright Office soll sich ein Bild von den Wünschen der User machen. Gesammelt werden Unterschriften und berichte auf der Kampagnenseite Freeyourphone.org.

Bereits 2006 fiel das Unlocken netzgebundener Handys unter eine Ausnahmeregelung des Digital Millennium Copyrigth Act, abgekürzt DMCA, diese soll dieses Jahr erneuert und nach Willen der EFF erweitert werden: auch Jailbreaking soll den Schutz vor DMCA-Restriktionen genießen. Die Argumente sind nicht neu: mit dem DMCA sollen Verstöße gegen das Urheberrecht verhindert, nicht aber der Wettbewerb behindert werden. Fehlt die Möglichkeit, Software aus beliebigen Quellen auf einem Gerät zu installieren, fällt dieser Wettbewerb weg. Darüber hinaus sieht die EFF auch Bürgerrechte gefährdet, wenn beispielsweise Apple E-Books mit bestimmten Inhalten den App Store-Zugang verwehrt – alternative Quellen müssen dann zur Verfügung stehen. Eine solche Auslegung des DMCA hält die EFF für missbräuchlich.

In den Einschränkungen, wie die Hardware genutzt werden kann, sieht die EFF auch Behinderungen, was Weiterverkauf oder alternative Nutzungen der gekauften Ware betrifft. Klar wettbewerbsverhindernd seien die Handy-Einschränkungen die bereits 2006 unter anderem nach Usereingaben an das Copyright Office von den DMCA-Regelungen ausgenommen wurden – in Sachen Unlock, ironischerweise. Während der Lock eines Handys insbesondere dazu dient, das Gerät an einen bestimmten Netzbetreiber zu binden, der im Gegenzug oft das Handy im Preis subventioniert, ist der bislang nicht DMCA-„befreite“ Jailbreak der kleinere Eingriff sowohl softwaretechnisch als auch, was wirtschaftliche Interessen betrifft. Der nicht von den DMCA-Bestimmungen ausgenommene Jailbreak-Fall schafft nur weitere Nutzungsmöglichkeiten für die gekaufte Hardware.

2006 wurde die erste Befreiung der Handysparte von bestimmten DMCA-Regelungen durchgesetzt. Mit den jetzigen Eingaben versucht die EFF, Rechtssicherheit für die kommenden drei Jahre zu schaffen. Die EFF konnte in der Vergangenheit schon mehrmals erfolgreich gegen den Missbrauch des DMCA vorgehen. Die Free Your Phone-Petition ist bislang nur für US-Bürger zu unterzeichnen.


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