Apple wehrt sich in Russland gegen Kennzeichnungspflicht

Alexander Trust, den 6. Dezember 2021
Justitia
Justitia, Bild: CC0 (WilliamCho)

Geht es nach der russischen Kartellbehörde, dann muss Apple Entwicklern erlauben, in Apps auf Angebote außerhalb des App Store hinzuweisen. Ähnliche Fälle verhandelt der iPhone-Anbieter auch andernorts, zum Beispiel mit Epic Games. Doch der Konzern aus Cupertino schöpft nun seine Rechtsmittel aus.

Apple möchte von einem ordentlichen Gericht festgestellt bekommen, ob es den Auflagen der Kartellbehörden in Russland Folge leisten muss, die berichtet RT.

Die Kartellbehörde hatte zunächst eine Untersuchung eingeleitet und später Apple Machtmissbrauch vorgeworfen. Einige Nutzer und Entwickler sollen Beschwerden eingereicht haben, die darauf verweisen, dass es günstigere Wege gibt, um an App-Inhalte zu kommen, diese aber innerhalb der Software selbst nicht angeboten, respektive beworben werden (dürfen).

Frist zum 30. September verstrichen

Der Konzern hatte ursprünglich Zeit bis 30. September, das Problem aus der Welt zu schaffen und Entwicklern die Möglichkeit zu geben, auf Angebote außerhalb des App Store zu verweisen. Andernfalls würde eine Strafe fällig, die sich an den Umsätzen Apples in Russland bemisst.

Apples Provision in Höhe von 30 Prozent wird für die Preisunterschiede verantwortlich gemacht.

Nicht die erste Auseinandersetzung

Apple sah sich in Russland schon einigen Vorwürfen ausgesetzt und musste aber auch auf Anweisungen der Regierung Änderungen an seinem System vornehmen. Kund:innen in Russland musste man bei der Ersteinrichtung neuer Hardware auf eine Liste von Apps zur Installation hinweisen, die von der russischen Regierung „befürwortet“ werden. Dabei ging es vor allem um Suchmaschinen, Browser, Mail-Programme und ähnliche Apps.

Im April des Jahres erhielt Apple zudem in Russland eine Strafe in Höhe von rund 12 Millionen US-Dollar aufgebrummt, weil Verstöße gegen das Kartellrecht festgestellt wurden. Auch in diesem Fall wählte Apple den Rechtsweg, weil es mit der Strafe nicht einverstanden war.


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