Bundeskartellamt mit Untersuchung gegen Apple

Alexander Trust, den 21. Juni 2021
Gerichtsentscheidung
Gerichtsentscheidung – Symbolbild, Bild: CC0

Das Bundeskartellamt leitet offiziell eine Untersuchung gegen Apple in Deutschland ein. Man möchte herausfinden, ob der iPhone-Hersteller eine dominante Position im marktübergreifenden Wettbewerb innehat. Konkret sind Apples Apps und Services im Visier der Kartellwächter.

Verfahren nach § 19a Abs. 1 GWB

Der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, leitet zunächst ein Feststellungsverfahren gegeben Apple ein. Darüber informierte die Behörde heute in einer Pressemitteilung.

Das Verfahren beruft sich auf neue Digitalvorschriften nach § 19a Abs. 1 GWB. Das neue Digitalisierungsgesetz erlaubt andere Sachverhalte zu prüfen als bisher. Paragraf 19a lautet dabei „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“. Konkret wird nun eruiert, ob Apple eine „marktbeherrschende Stellung auf einem oder mehreren Märkten“ innehat. Gleichzeitig beurteilt man die „Finanzkraft“ Apples, legt ein Augenmerk auf die „vertikale Integration“ (vgl. Wikipedia), sowie den „Zugang zu wettbewerbsrelevanten Daten“ und schätzt die Bedeutung Apples „Tätigkeit für den Zugang Dritter zu Beschaffungs- und Absatzmärkten“ ein.

App Store im Fadenkreuz

Dem Bundeskartellamt geht es in erster Linie um Apples App Store. Man wird die Frage klären, ob Apple ein Ökosystem geschaffen hat, das auf mehreren Geräten auch Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter nimmt. Öffentliche Beschwerden gibt es genug. Man denke nur an die kolportierten Wettbewerbsnachteile von Spotify, oder Facebook, aber auch Axel Springer und andere, die zuletzt wegen der Einführung von Datenschutzmaßnahmen die Fälle beim Nachverfolgen von Nutzerverhalten davonschwimmen sahen. Die Medienunternehmen nennen das Verhalten wettbewerbsgefährdend.

Erst in einem zweiten Schritt will man sich dann auch Apples System für In-App-Käufe und deren Provisionen anschauen, sowie das angesprochene Tracking.

Das Bundeskartellamt wird sich im Laufe des Verfahrens womöglich auch mit der EU-Wettbewerbsbehörde und denjenigen anderer Länder kurzschließen, heißt es in der Pressemeldung weiter.

Facebook, Amazon und Google ebenfalls am Pranger

Apple ist nicht das erste Unternehmen, gegen das das Kartellamt ein Feststellungsverfahren einleitet. Zuvor leitete man selbige Ende Januar 2021 auch gegen Facebook, Mitte Mai gegen Amazon und Ende Mai 2021 gegen Google ein. Nun folgt Mitte Juni also eine Untersuchung gegen Apple.


Ähnliche Nachrichten

Zugehörige Firmen