Sajonaras 7 Minuten #23: der Netzdoktor gegen Jens Spahn

Alexander Trust, den 21. Februar 2021
Sajonaras 7 Minuten
Sajonaras 7 Minuten, Bild: Alexander Trust

Das Thema ist schon etwas älter, aber dennoch auf unserem Schirm. Ich widme mich in dieser Ausgabe unseres Podcasts der Causa Netdoktor gegen Jens Spahn. Eigentlich ist es dann ja der Burda Verlag gegen das Bundesgesundheitsministerium + Google.

Was war passiert?

Wir alle erleben derzeit immer noch die Covid-19-Pandemie als weltweit grassierende Krankheit, die zu politischen Entscheidungen führt, die unsere Gesellschaft und das Miteinander vor Herausforderungen stellt. Es gibt verschiedene Perspektiven auf das gleiche Thema.

Damit es nicht zur Verbreitung von „Fake News“ kommt, hat das Bundesgesundheitsministerium sich gedacht: Wir gehen eine Kooperation mit Google ein. Tatsächlich zahlte das Ministerium von Jens Spahn dem Suchmaschinenbetreiber Google Geld dafür, dass es zu einer ganzen Reihe von Suchphrasen besonders weit vorne in der Suchmaschine landet, um nicht zu sagen, ganz weit vorne.

Genau das aber war privaten Unternehmen ein Dorn im Auge. Es klagten mehrere, aber eine Klage des vom Burda-Verlag betriebenen „NetDoktors“ kam früh vor Gericht und so auch die Entscheidung. Denn das Gericht entschied, dass es wettbewerbswidrig sei, dass hier einseitig ein Vorteil geschaffen würde, den andere gar nicht für sich in Anspruch nehmen könnten. Denn Google hat tatsächlich noch eine Position vor den Top-Positionen in Informationshinweise hinzugefügt, die es so offiziell gar nicht gibt. Egal wie sehr man sich anstrengt, man kann dort aus eigenen Stücken nicht hinkommen.

Wettbewerbsverzerrung, meinetwegen

Es ist richtig, dass dies Wettbewerbsverzerrung bedeutet. Es ist aber auch klar, dass es derzeit eine besondere Situation ist, die besonderer Maßnahmen bedarf. Ich unterstelle Jens Spahn nicht, dass sein Ministerium hier aktiv wirtschaftlichen Schaden bei Unternehmen wie dem Netzdoktor anrichten wollten.

Falschinformationen vorbeugen

Stattdessen ging es dem Minister darum, dass Falschinformationen möglichst nicht von zu vielen Nutzern konsumiert werden. Denn auch, wenn NetDoktor Einbußen bei den Nutzerzahlen hatte, gibt es ja auch „echte“ Konkurrenz, die tatsächlich seichte oder sogar unseriöse Informationen verbreiten und damit immer mal auf Seite 1 landen.

Wie ist Eure Meinung zu dem Thema? Hat das Ministerium hier den Wettbewerb verzerrt? Oder hätte der Burda-Verlag nicht angesichts der besonderen Umstände auf eine Klage verzichten sollen?

Eine eindeutige Meinung dazu hat auch der Anbieter des SEO-Tools Sistrix, Johannes Beus. Der sprach in einem Newsletter und Blog kurz nach Bekanntwerden der Entscheidung pro NetDoktor nämlich davon, dass dies eine „staatliche Manipulation von Suchergebnissen“ sei. Mehr dazu im Podcast.

In jedem Fall könnt Ihr Euch den Podcast sowohl auf iTunes als auch auf Spotify anhören.

Damit zeichnen wir unseren Podcast auf:

Wer Lust hat, selbst auch einen Podcast aufzuzeichnen, dem wollen wir einen Blick auf unser Zubehör geben. Neben Apples GarageBand nutzen wir noch ein wenig Hardware, um unseren Podcast aufzuzeichnen. Wer sich selbst für die Podcast-Produktion interessiert, für den ist womöglich folgende Übersicht interessant:

Update vom 21. Februar 2021 (19:40 Uhr):

Wir wurden von Jens Richter von NetDoktor informiert, dass sowohl Google als auch das Bundesgesundheitsministerium in der mündlichen Verhandlung bestreiten, dass Gelder geflossen seien. Zudem erklärte Richter, dass das Ministerium davon spricht, die Kooperation sei unabhängig von der Pandemie bereits im Sommer 2019 in Angriff genommen worden. Das Portal gesund.bund.de stellt offenbar eine Schnittstelle für Informationen zur Verfügung, die darüber hinaus auch Betreibern anderer Suchmaschinen zur Verfügung stünde.

In seiner Erklärung für das Urteil schreibt das Gericht, dass die Aufgabe des Gesundheitsportals nicht „rein hoheitlich“ sei, sondern „wirtschaftlich“. Noch gibt es aber kein Hauptsacheverfahren und die Parteien werden vermutlich überlegen, wie es weitergehen soll. Welche „wirtschaftliche“ Tätigkeit das Gesundheitsportal ausübt, erklärte das Gericht nicht. Dies ist vielmehr dann noch zu klären. Persönlich finde ich diese Kategorisierung schief, um es euphemistisch auszudrücken.

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