So drakonisch sind Apples Verträge mit Reparaturwerkstätten

Alexander Trust, den 7. Februar 2020
iPhone 6s auseinander gebaut
iPhone 6s auseinandergebaut, Foto: iFixit

Knebelt Apple Reparaturwerkstätten, wenn diese mit offiziellen Bauteilen beliefert werden möchten? In den USA gibt es nun einige Stimmen, die diese Frage deutlich mit Ja beantworten. Auch deshalb, weil Inhaber der Werkstätten zufälligen Kontrollen Apples zustimmen müssen.

Recht auf Reparatur in den USA

Gibt es ein „Recht auf Reparatur“? Noch nicht. Doch in den USA strengen Politiker ein ebensolches an. Apple hält von dieser Idee wenig. Denn die Forderungen der Politik lauten, dass man allen Reparaturwerkstätten auch Zugang zu Ersatzteilen, Anleitungen und mehr stellen müsste. Warum genau Apple damit ein Problem hat, müsste man das Unternehmen fragen, selbst wenn wir keine Antwort erwarten dürfen.

Knebelverträge mit Reparaturwerkstätten?

Apple kam letztes Jahr der Politik aber zuvor. Unabhängige Reparaturwerkstätten bekommen vom Unternehmen die Möglichkeit, mit Bauteilen versorgt zu werden und durch Apple-Personal geschult zu werden. Sie müssen jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen und schließlich auch Verträge unterschreiben.

Nun berichtet aktuell Motherboard über die Vertragsinhalte. Sie wurden dem Magazin zugestimmt. Anwälte halten das Vertragswerk für „verrückt“.

Spontane Prüfungen auch nach Vertragsende

Man stößt sich zum Beispiel daran, dass Apple unangekündigt in der Werkstatt auftauchen kann, um eine Prüfung vorzunehmen. Sollte ein Reparaturdienstleister den Vertrag kündigen, behält Apple sich trotzdem für fünf weitere Jahre nach Ende des Vertragsverhältnisses vor, unangekündigte Besuche zu machen.

Strafen bei Benutzung falscher Werkzeuge und Bauteile

Darüber hinaus ist es den Dienstleistern untersagt, bestimmte Werkzeuge für die Reparatur zu verwenden. Apple hat dabei vermutlich die Geräte im Sinn. Dies wird aber aus dem Beitrag Motherboards nicht ersichtlich.

Sehr wohl aber, dass es auch unter Strafe steht, „verbotene Produkte“ zu verwenden. Dazu zählt laut Vertragswerk auch „Produkte oder Ersatzteile, die gegen Apples Rechte verstoßen“. Anwälte finden diese Formulierung zu vage. Vor allem haben Reparaturwerkstätten, die auch Geräte anderer Hersteller reparieren dann ein Problem. Denn sie könnten Gefahr laufen, dass Ersatzteile für solche Geräte ebenfalls gegen Apples Rechte verstoßen (ohne es zu wissen).

Kundendaten weitergeben

Darüber hinaus verpflichten sich die Reparaturdienstleister dazu, Apple Namen und Kontaktadresse, sowie Telefonnummer weiterzugeben.

Werbung gegen sich selbst?

Kunden müssen vor der Reparatur ein Formular unterzeichnen. Darauf erklären sie sich mit der Reparatur explizit einverstanden und den Bedingungen, die damit einhergehen. Sie würden mit ihrer Unterschrift akzeptieren, dass die vorgenommene Reparatur nicht von Apple durchgeführt wurde und deshalb der Konzern aus Cupertino auch keine Garantie darauf gäbe.

Anwälten stößt dies bitter auf. Die Dienstleister würden auf diese Weise sich selbst gegenüber dem Kunden negativ bewerben.

Werkstätten zwiegespalten

Nun verweist Motherboard auf Werkstattinhaber, die wegen dieser Vertragsinhalte Abstand davon nehmen, Teil von Apples Reparaturprogramm zu werden. Andere hingegen wollen es dennoch versuchen, sehen darin eine einmalige Chance, positives Marketing für die eigene Werkstatt zu kreieren.


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