StreamOn der Telekom in jetziger Form unzulässig: Das bedeutet das Urteil für Verbraucher

Jonny Random, den 15. Juli 2019
By Deutsche Telekom AG [Public domain], via Wikimedia Commons

Die Deutsche Telekom musste heute vor Gericht eine schwere Schlappe einstecken: Ihr Angebot StreamOn ist in jetziger Form unzulässig und darf nicht länger angeboten werden. Gegen das Urteil ist kein Einspruch möglich, dennoch droht keine Abschaltung von StreamOn, zumindest noch nicht jetzt sofort.

Die Deutsche Telekom ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Zulässigkeit von StreamOn gerichtlich bestätigen zu lassen. Das Oberverwaltungsgericht von Nordrhein-Westfalen entschied heute, dass das ZeroRating-Angebot in zwei punkten nicht mit geltendem Recht vereinbar ist.

Die Tatsache, dass Videostreams bei aktiviertem StreamOn auf eine Auflösung von 480P komprimiert werden, verstoße gegen den Grundsatz der Netzneutralität, da dies auch mit Datenströmen geschieht, die nicht von StreamOn abgedeckt werden. Somit sei ein diskriminierungsfreier Zugang zum Markt nicht mehr gewährleistet.
Zudem ist es nicht mit EU-Recht vereinbar, dass StreamOn im EU-Ausland nicht kostenlos genutzt werden kann. Die Telekom hatte sich dieser Forderung unter Verweis auf Kostengründe stets verschlossen. Die beiden Punkte waren von Anfang an der Stein des Anstoßes für Verbraucherschützer und Bundesnetzagentur, MacNotes berichtete.

StreamOn kann vorerst weiter genutzt werden

Wir haben bei Telekom und Bundesnetzagentur nachgefragt, was das Urteil für die Verbraucher bedeutet: In einem allgemeinen Statement erklärte zunächst die Telekom, man rechne damit, von der Bundesnetzagentur eine ausreichende Frist eingeräumt zu bekommen, um auf das Urteil aus Münster zu reagieren. StreamOn werde den Verbrauchern auch weiterhin angeboten.

Die Bundesnetzagentur antwortete heute auf WakeUp Media-Anfrage: „(…) StreamOn kann weiterhin angeboten werden, im Interesse der Verbraucher sind aber Anpassungen bei der Ausgestaltung notwendig. Wir werden die Anpassung des Produkts StreamOn nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.“

Wie die nächsten Schritte von Behörde und Telekom aussehen werden, zeigen die nächsten Tage und Wochen.


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