Dänemark: Ausgetauschte iPhones dürfen nicht generalüberholt sein

Marco Jahn, den 12. Dezember 2016
iPhone 4s
iPhone 4s, Bild: Apple

Wenn ein Apple-Gerät nicht gerade ziemlich neu auf dem Markt ist, dann wird es im Falle eines Austausches gegen ein generalüberholtes getauscht. Ein neues Produkt erhält man allenfalls ganz am Anfang des Produktzyklus. Ein Gericht aus Dänemark empfindet das als Unrecht. Demnach muss Apple ein defektes iPhone mit einem „gleichwertigen, neuen“ Smartphone austauschen.

Wegweisendes Urteil?

David Lysgaard aus Dänemark hat sich vor Gericht mit Apple gestritten, ob es in Ordnung ist, wenn das Unternehmen sein defektes iPhone 4 mit einem generalüberholten austauscht. Die Verbraucherschützer waren vor zwei Jahren bereits der Meinung, dass dem nicht so ist, woraufhin Apple Lysgaard verklagt hat. Aber das Gericht und vor allem die drei zuständigen Richter pflichteten den Verbraucherschützern bei.

Apple argumentierte, dass generalüberholte Produkte so gut sind wie neue. Sie würden nach den gleichen Maßstäben und den gleichen Methoden hergestellt wie neue. Allerdings folgte das Gericht der Argumentation nicht. Es sah die Gefahr, dass recycelte Komponenten verwendet werden. Das würde den Wert senken und damit ein begründetes Interesse des Kunden verletzen.

Ein ähnliches Urteil hat es in diesem Jahr in den Niederlanden gegeben. Hier klagte eine Frau, deren iPhone 6 Plus durch ein generalüberholtes getauscht wurde. Auch sie bekam vor Gericht Recht, weshalb Apple ihr ein neues Gerät geben musste. Auf uns haben die Urteile bislang keinen Einfluss.


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