Niederlande: Apple muss defekte iPhones gegen neue ersetzen
Marco Jahn, den 14. Juli 2016Wenn ein iPhone, während es durch AppleCare geschützt ist, kaputt geht, wird es für gewöhnlich ausgetauscht. In der Regel jedoch nicht durch ein neues, denn laut Apples Garantiebestimmungen wird es mit einem neuwertigen ersetzt. In den Niederlanden hat eine Klägerin nun Recht bekommen, dass das so nicht geht.
Bei Garantiefall Neugerät
Ein Gericht in Amsterdam hat zugunsten einer Klägerin entschieden, die nicht damit einverstanden war, dass Apple ihr defektes iPhone in der Garantiezeit gegen ein generalüberholtes Modell getauscht hat. Sie hat das iPhone 6 Plus im Dezember 2014 für 799 Euro erworben. Im August 2015 ging es kaputt. Apple wollte der normalen Prozedur folgen und das Gerät gegen ein „neuwertiges in Funktion und Zuverlässigkeit“ tauschen.
Das Gericht sah das für unverhältnismäßig an und hat den Kauf rückabwickeln lassen. Demnach muss Apple der Frau nun die 799 Euro zurückzahlen, dazu kommen Anwalts- und Gerichtskosten. Der Fall ist dahingehend interessant, dass er beispielhaft ausgelegt werden könnte für andere Garantiefälle.
Die iPhones, die im Rahmen des Garantieumtauschs ausgehändigt werden, sind zum Teil aus neuen Teilen, zum Teil auch aus wiederverwendeten. Da Apple eine bestimmte Zeit nach dem Kauf das Zurückgeben erlaubt, gibt es entsprechend viele Geräte, die größtenteils technisch in Ordnung und kaum benutzt sind. Sie können problemlos aufbereitet und aus Austauschgerät verwendet werden, was Apple gemäß Garantiebestimmungen auch tut.
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