Nächste Android-Version mit OpenJDK

Alexander Trust, den 30. Dezember 2015
Android-Roboter
Android-Roboter

Google wird das proprietäre JDK von Oracle in der kommenden Version von Android durch OpenJDK ersetzen. Der Hersteller bestätigte das Vorgehen nun.

Das kommende Android N wird nicht mehr auf Googles eigene Implementierung von Oracles JDK setzen, sondern dazu das OpenJDK verwenden. Bereits vor einem Monat gab es Hinweise darauf, durch Kommentare im Quellcode der nächsten Android-Version. Das grundsätzliche Vorgehen hat Google nun gegenüber Medienvertretern bestätigt.

Als Open-Source-Projekt, so ein Sprecher Googles, werde man so für die Entwicklergemeinde eine gemeinsame Codebasis schaffen. Google hat bereits früher am OpenJDK partizipiert und zukünftig wolle man noch mehr dazu beitragen.

Die Integration von Java in Android besteht aus zwei Teilen, den Funktionen selbst und der API (JDK, OpenJDK, etc.) mittels derer sie angebunden werden. Google hat bislang größtenteils eigene Funktionen genutzt, um auf Java zuzugreifen. Die größere Partizipation am OpenJDK durch Google würde noch mehr zu einer Vereinheitlichung führen, hätte allerdings schon Jahre zuvor geschehen können. Denn in Teilen hat sich Google bereits beim OpenJDK bedient, bzw. ebenfalls daran partizipiert.

Entscheidung wegen Klage?

Entsprechend ist die Frage nach den Beweggründen für Googles Entscheidung erlaubt. Es wird spekuliert, dass Google, für den negativen Ausgang einer Klage von Oracle vorbeugen mag. Google wollte dazu keinen Kommentar abgeben, da das Gerichtsverfahren noch nicht zu Ende ist.

Oracle hat nach der Übernahme von Sun Google im Jahr 2010 wegen Patentverstoßes verklagt. Denn Android könne auf die Java-API nicht ohne Genehmigung zugreifen, so Oracle. Google vertritt hingegen die Meinung, dass APIs sich nicht patentieren ließen. Sie seien essentiell für die Software-Entwicklung. 2012 bestätigte ein Jury-Gericht Googles Meinung zunächst. Das Urteil wurde 2014 teilweise zurückgenommen. Das oberste US-Gericht, der Supreme Court, lehnte 2015 eine Anhörung ab und verwies den Fall zurück an ein untergeordnetes Gericht.


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