US-Berufungsgericht entscheidet gegen Samsung, pro Apple

Alexander Trust, den 18. Mai 2015
Samsung Galaxy S2
Samsung Galaxy S2

Samsung hatte Berufung eingelegt, gegen ein Urteil eines Jury-Gerichts in den USA, das den Elektronikkonzern schuldig sah, Apples iPhone-Design kopiert, und gegen Patente verstoßen zu haben. Das Urteil hat grundsätzlich Bestand entschied nun ein Berufungsgericht, doch die Schadenersatzsumme muss neu verhandelt werden.

Samsung verliert vor Berufungsgericht

Samsung hat vor dem US-Bundes-Berufungsgericht („Court of Appeals for the Federal Circuit“) eine Niederlage einstecken müssen, und dabei doch einen kleinen Gewinn erzielt: Das Gericht entschied, dass das Urteil, Samsung habe Apples Design kopiert, sowie gegen einige Patente verstoßen, grundsätzlich Bestand hat.

Allerdings überstimmte das Gericht die Jury in der Meinung, dass Samsung nicht gegen Apples „Handelsaufmachung“ („trade dress“) verstoßen habe, seine eigenen Produkte also nicht in derselben Art- und Weise wie Apple vermarktet hat. Vor diesem Hintergrund muss die Schadenersatzzahlung in Höhe von $930 Millionen korrigiert werden, aller Voraussicht nach nach unten. Denn $382 Millionen aus dem Schadenersatzanspruch wurde mit Begründung auf Samsungs kopierte Vermarktungsstrategie gewährt.

Das Gerichte ordnete eine Neuverhandlung speziell dieses Anspruchs an einem Bezirksgericht an. Bestenfalls wird der Anspruch komplett gestrichen, oder aber nur reduziert. Am Ende könnte Samsung Apple mindestens $548 Millionen schulden, oder mehr.

Keine neue Verhandlung

Wie zuvor schon das Bezirksgericht, an dem der Fall verhandelt wurde, lehnte das Berufungsgericht Samsungs Forderung nach einem neuen Verfahren ab.

Samsung wurde ursprünglich 2012 schuldig befunden und hätte Apple $1,05 Milliarden zahlen sollen. Samsung legte Widerspruch ein und die vorsitzende Richterin ordnete eine Neuverhandlung der Schadenersatzansprüche an, mit dem Ergebnis, dass Samsung nur noch $930 Millionen an Apple zahlen musste. Doch gegen dieses Urteil ging Samsung erneut in Berufung, mit nun der Aussicht auf abermalige Reduzierung der Schadenersatzforderung.


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