EU-Kommission will Missbrauch seitens Motorola bei Patenten erkennen

Alexander Trust, den 6. Mai 2013
Motorola XT912A
Motorola XT912A

Die Europäische Kommission hat in ihren Untersuchungen zu Patentstreitigkeiten zwischen Motorola Mobility und Apple Deutschland erste Einwände mitgeteilt, die nicht als gute Neuigkeiten gewertet werden dürfen. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde ebenfalls veröffentlicht. Für Apple hingegen sind die Ergebnisse positiv zu werten, und eine einstweilige Verfügung damit vom Tisch.

Die Kartellwächter wollen in ihrer Untersuchung Hinweise darauf gefunden haben, dass Motorola Mobility seine dominante Stellung ausgenutzt habe und somit gegen geltendes Recht innerhalb der EU verstoßen.

Apple fein raus?

Die Ergebnisse des Berichts stellen kein rechtskräftiges Urteil dar. Sie könnten aber, sollten sie vor Gericht eingesetzt werden, die Chancen Motorolas schmälern, Apple in Deutschland eine Patent-Verletzung vorzuwerfen, geschweige denn eine einstweilige Verfügung zu erwirken, wie Motorola es anstrebt.

Ursprünglich wollte Motorola wegen einiger GPRS-zugehörigen Patentverletzungen eine einstweilige Verfügung gegen Apple in Deutschland erwirken. Daraufhin erst begannen die europäischen Kartellwächter mit ihren Untersuchungen. Denn die Motorola gehörenden Patente wurden es mit der Zeit als eine Art Quasi-Standard etabliert. Obwohl Apple Bereitschaft signalisierte entsprechende Lizenzgebühren zu zahlen, und damit FRAND-Lizenzbedingungen anstrebte, wollte Motorola trotzdem die einstweilige Verfügung erwirken.

FRAND steht für „fair, vernünftig und diskriminierungsfrei“ (engl. eigentlich fair, reasonable and non-discriminatory).

Der Vize-Präsident der Kommission, Joaquín Almunia, wird zitiert mit dem Hinweis, Firmen sollten ihre Energie in Innovation und Wettbewerb investieren und nicht die Innovation eines Mitbewerbers versuchen zu verlangsamen.

Bußgeld für Motorola?

Der Konzern kann zum Bericht der Kommission noch Stellung nehmen, wird aber wohl mit einem Bußgeld für sein Vorgehen in dieser Angelegenheit belegt werden, wie Jamie Rigg formuliert.


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