US-Gericht: Wiederverkauf von iTunes-Liedern ist illegal

Stefan Keller, den 2. April 2013
iTunes 11
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Der US-Bezirksrichter Richard J. Sullivan hat entschieden, dass es nicht erlaubt ist, seine bei iTunes gekaufte Musik weiterzuverkaufen. Er gab damit dem Plattenlabel Capitol Records im Streit gegen das Start-Up ReDigi recht.

Darf man seine digital erworbenen Güter weiterverkaufen oder nicht? Mit dieser Frage, im Speziellen mit Bezug auf bei iTunes gekaufte Lieder, hat sich der US-Bezirksrichter Richard J. Sullivan in New York befasst. Es ging um eine Klage von Capitol Records, die mit der Geschäftsidee des Start-Up ReDigi unzufrieden waren. ReDigi will einen Marktplatz etablieren, bei dem man seine Mediathek aus digital gekaufter Musik weiterverkaufen kann.

Daraus scheint aber nichts zu werden, denn Richter Sullivan hat entschieden, dass ReDigi mit der Praxis gegen die Verteilungs- und Vervielfältigungsrechte des Plattenlabels Capitol Records verstößt. Bis zum 12. April haben nun beide Parteien Zeit, dem Gericht mitzuteilen, wie es in dem Streit weitergehen soll. Die komplette, 18 Seiten lange, Begründung hat Mac Rumors bei Scribd hochgeladen:

Interessant ist bei diesem Urteil, dass es von Apple selbst Patente gibt, die darauf hindeuten, dass Benutzer zukünftig ihre gekaufte Musik weiterverkaufen könnten. Auch das Leihen oder Vererben sei möglich. Allerdings ist bislang noch nicht bekannt, ob und wann ein solcher Service tatsächlich zur Verfügung stehen wird – und wie die Klage zeigt, dürfte dafür auch noch einiges an Überzeugungsarbeit bei den Plattenfirmen nötig sein.


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