Motorola vs Apple: Oberlandesgericht Karlsruhe stoppt Online-Verkaufsverbot für bestimmte iPads und iPhones

kg, den 28. Februar 2012

Apple Berufung im Verfahren gegen Motorola Mobility hatte Erfolg: Apple darf den Verkauf von einigen iPads und iPhones online weiterführen, Motorola würde gegen das Kartellrecht verstoßen, wenn sie dies weiter fordern sollten.

Die Entscheidung wurde vom Oberlandesgericht Karlsruhe gefällt und bezieht sich auf den aktuell am Amtsgericht Mannheim laufenden Fall. Zumindest für die Dauer des Berufungsverfahren hat Motorola nun keine Chance, Apple weiterhin den Verkauf der in der Klage aufgeführten Geräte zu untersagen. Apples Berufung steht zudem unter anderem recht guten Stern, angesichts des Teilerfolgs ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Klage komplett fallen gelassen wird.

Der Entscheidung vorausgegangen waren überarbeitete Lizenzabkommen, die Motorola angeboten wurden. Was genau Apple abgeändert und Motorola angeboten hat, ist derzeit unbekannt. Ein erstes Angebot lieferte Apple im Januar ab, das allerdings von den den Richtern als unzulänglich abgelehnt wurde. Anfang Februar dann nahm Apple iPhone 3G, iPhone 3GS, iPhone 4 sowie das iPad 3G aus dem Online-Store.

Im Rechtsstreit geht es um ein Patent, das so essentiell ist, dass die Besitzer des Patents dieses anderen Unternehmen lizenzieren muss. Die sogenannten FRAND (Fair, Reasonable and Non-Discriminatory)-Bestimmungen gelten für Patente, ohne die bestimmte Geräte nicht produziert werden können.


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