Wohin?-Startscreen in Apple-Patentantrag als Beispiel-Interface
kg, den 6. August 2010Das Nutzerinterface von „Wohin?“ von FutureTap ist in einer Patentanmeldung von Apple aufgetaucht – als zeichnerische 1:1-Umsetzung. Was Von FutureTap als mögliche Patentverletzung gesehen wird, ist auf den zweiten Blick lediglich ein Implementationsbeispiel innerhalb des Patentantrages.
In „SYSTEMS AND METHODS FOR ACCESSING TRAVEL SERVICES USING A PORTABLE ELECTRONIC DEVICE“ geht es um die Integration von Reisedienstleistungen in Anwendungen. Dabei wird „Wohin?“ bzw. „Where To?“ (der englische Name der App) als eine Beispielapp gezeigt, in der diese Technologie zum Einsatz kommen könnte.
Wie hier zu sehen, ist eine der Patent-Illustrationen eine Abbildung des Startscreens der FutureTap-App. Die Entwickler sehen sich nun in einer Situation, die sie so nicht erwartet hatten, befürchtet gar einen Diebstahl der eigenen Idee und des Designs. „Where To? 1.0 mit seinem charakteristischen Homescreen wurde zum Start des App Store veröffentlicht. Das Patent dafür wurde im Dezember 2009 zugewiesen. Und offensichtlich kann die Anzahl der Details mit allen Icons, ihrer Anordnung und des Appnamens „Where to?“ in der Titelleiste […] nicht beliebig von jemandem anderen „erfunden“ werden,“ so Ortwin Gentz im FutureTap-Blog. Man sei sich bei der ganzen Sache nicht ganz wohl, hofft aber auf eine einfache Lösung des Problems.
Ob es aber ein ernsthaftes Problem ist, das darf man sich bei genauerem Blick auf die Patentbeschreibung fragen. Das Patent, was im groben zu Apples offenbar geplantem Dienst „iTravel“ zu gehören scheint, beschreibt lediglich eine bestimmte Technologie, „Where To?“ scheint dabei als ein Fallbeispiel ausgewählt worden sein. Will heißen: die von Apple als Patent angemeldete Technologie könnte sich auch von Fremdherstellern integrieren lassen, zum Beispiel auch in „Where to?“, möglicherweise über eine spezielle API. Neben „Where To?“ wird übrigens auch eine Sudoku-Anwendung sowie der Reiseführer „GUIDEYOU Amsterdam“ im Patentantrag gezeigt – dies weist einmal mehr darauf hin, dass es sich bei den gezeigten Anwendungen lediglich um mögliche Abnehmer der Technologie handelt.
Einziger Vorwurf, den man Apple machen könnte: FutureTap sowie die anderen beiden Entwickler wurde nicht um Erlaubnis gebeten, dass das betreffende Interface im Patentantrag verwendet werden darf – da es sich trotzdem um ein rechtlich geschütztes Design handelt.