Apple vs. Psystar, Psystar vs. Apple

ml, den 27. August 2008
PsyStar OpenMac
PsyStar OpenMac, Bild: PsyStar

Der Streit zwischen Apple und Psystar geht in die nächste Runde. Apple erhob am 3. Juli Klage gegen Psystar wegen des Vertriebs illegaler Kopien von Mac OS X. Nun antwortet Psystar mit einer Gegenklage.

Psystar produziert und vertreibt den sogenannten „Open Computer“, einen Mac-Klon, auf dem Mac OS X läuft. Da Apples Betriebssystem fremde Hardware nicht von Haus aus unterstützt, bedient man sich bei Psystar deshalb der Hilfe von Open-Source-Projekten, um Mac OS X auf der eigenen Hardware zum Laufen zu bekommen.

Verstoßen Mac-OS-X-Nutzerbedingungen gegen Gesetze?

In der jetzt erhobenen Gegenklage macht Psystar geltend, dass die Bestimmungen in den Lizenzbedingungen von Mac OS X gegen zwei US-Bundesgesetze verstoßen und damit insgesamt ungültig seien. Konkret sollen die Bestimmungen gegen den „Clayton Antitrust Act“ und den „Sherman Antitrust Act“ verstoßen. Denn die Kopplung von Hardware und Software bei Apple ist laut Psystar dazu geeignet, das Hardware-Monopol von Apple zu verteidigen.

Interessant dürfte in diesem Zusammenhang sein, ob das Gericht ein Hardware-Monopol von Apple erkennen kann, bzw. wie ein solches begründet würde. Per Definition ist ein Monopol eine Marktsituation in der es für ein ökonomisches Gut nur einen Anbieter oder Nachfrager gibt. Es wird also spannend zu beobachten, ob der Mac im juristischen Sinne ein eigenständiges ökonomisches Gut darstellt oder ob er nicht doch eher als Computer einzuordnen ist.


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