Google und Apple vorbereitet auf kartellrechtliche Untersuchung

rj, den 8. Mai 2009
Apple-Logo auf dem MacBook
Apple-Logo auf dem MacBook, Bild: CC0

Ganz aus heiterem Himmel kam es nicht, dass die Federal Trade Commission die Verbindungen zwischen Apple und Google unter die Lupe nahm. Zwei Direktoren sind sowohl bei Apple als auch Google tätig, was rechtlich eigentlich nicht vorgesehen ist. Zumindest bei Google machte man sich jedoch bereits vor der FTC-Untersuchung Gedanken, was man dem entgegensetzen könnte – Gedanken, die gerade aber aus dem Netz verschwinden.

Dass die enge personelle Verknüpfung in den beiden Firmenvorständen problematisch sein könnte, war den Beteiligten offenbar bewusst, denn eine Präsentation der Google-Kanzlei Wilson, Sonsini, Goodrich and Rosati beschäftigte sich just mit dieser Sache. Auf Oktober letzten jahres ist eine Präsentation datiert, die sowohl von der Webseite der Kanzlei verschwand wie auch – oh Wunder – aus dem Google-Cache.

Noch ironischer wird die Löschgeschichte der Präsentation angesichts ihres Vorhandenseins im Cache des gemeinsamen Konkurrenten Microsoft: bei der MSN-Suche ist das Dokument noch zwischengespeichert.

Im Papier werden Ausnahmen von der Antitrust-Regelungen aufgeführt, die ansonsten untersagen, dass Direktoren in beiden Firmenvorständen einen Sitz haben können. Wenn die Verkäufe in konkurrierenden Geschäftsfeldern der beiden Unternehmen beispielsweise die Summe von 2,5 Millionen Dollar nicht überschreiten oder anteilig nicht über 2% der Gesamtumsätze steigen, wären die gemeinsamen Direktoren rechtlich unproblematisch.

Genug Stoff, um ein paar Gerichtsverhandlungen zu führen, denn der Urteile in solchen Fällen sind wenige und entsprechend mager die Erfahrungswerte, käme es zu einem Kartellverfahren. Dann würde es durchaus spannend, wie beispielsweise die Umsätze in Sachen Smartphone-OS oder Webservices sowohl bei Apple wie auch Google beziffert werden.


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