GMail-Abmahnung für iPhone-Shop 3Gstore
rj, den 15. Dezember 2008Gmail heißt in Deutschland Googlemail: alles andere weiß Markeninhaber Daniel Giersch zu verhindern. Abgemahnt wurde am Freitag der Verkauf importierter iPhones durch den 3Gstore, da unter den Mail-Einstellungen des Apple-Handys das Gmail-Logo zu sehen war.
Als Google seinen Maildienst startete, sollte dieser weltweit „Gmail“ heißen – nach mehrjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wurde das in Deutschland verhindert. Daniel Giersch hält die Markenrechte an dem Begriff und setzte nicht nur eine Namensänderung des Dienstes in „Googlemail“ in Deutschland durch, sondern unterband jegliche Werbung für den Dienst – oder alles, was als Werbung ausgelegt werden könnte. Beispielsweise, dass in einem Untermenü der iPhone-Mail-Einstellungen zur Schnellauswahl von Maildiensten das Gmail-Logo verwendet wurde, neben jenen von MS Exchange, mobile me, Yahoo oder AOL.
Abmahnschreiben verweist auf Erfolge gegen Apple, T-Mobile u. a.
„Die in Deutschland von T-Mobile angebotenen und vertriebenen Mobiltelefone (…) weisen diesbezüglich nämlich die zulässige Angabe „Googlemail“ auf“, so das Abmahnschreiben, in dem die Logoverwendung im Untermenü sowie in der Gebrauchsanweisung beanstandet wird. Warum die T-Mobile-iPhones diese Änderung aufweisen, erklärt sich später im Macnotes vorliegenden Abmahnschreiben: Giersch beruft sich auf weitere erfolgreiche Abmahnungen, die er sowohl gegen Apple als auch gegen T-Mobile durchsetzen konnte. Streitwert: 250.000 Euro. Seitdem werden die Handys in Deutschland mit leicht veränderter Firmware ausgestattet. Das war alles, was von der Auseinandersetzung zwischen Giersch und den beiden Konzernen öffentlich sichtbar war.
Vom Macnotes-Werbepartner 3Gstore wurde ein Verkaufsstopp gefordert, auf diesen lässt sich Betreiber Kristof Loll jedoch nicht ein.
„Wir haben mit Hochdruck gearbeitet und eine Lösung für das iPhone entwickelt, mit der 3GStore.de die Markenrechte von Herrn Giersch nicht mehr verletzt, sich für den Kunden aber nichts ändert.“
Kristof Loll
Streitwerttechnisch spielt der Händler, der genuin simlockfreie iPhones in Deutschland vertreibt, fast in derselben Liga wie die Platzhirsche: 150.000 Euro wurden in der Abmahnung gegen den 3Gstore angesetzt.
Giersch konnte seine juristischen Erfolge gegen die Verwendung von GMail meist unter großem öffentlichen Interesse durchsetzen – im Fall Giersch vs. Apple, T-Mobile und MySpace blieb die Angelegenheit jedoch unter Verschluss, obwohl die drei Konzerne strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgeben mussten. T-Mobile musste gar bereits fertiggestellte Werbemittel aus dem Verkehr ziehen. Loll wundert sich über das allgemeine Stillschweigen:
„Es ist schon mehr als verwunderlich, dass eine solche Rechtsstreitigkeit von den Großen unter der Decke gehalten wird. Stattdessen wurden die Geräte, die für Deutschland bestimmt sind, einfach stillschweigend modifiziert und die juristische Niederlage unter den Teppich gekehrt. Unfassbar!“
Kristof Loll