Telekom: StreamOn rechtswidrig: Kölner Richter sehen Netzneutralität verletzt

Jonny Random, den 20. November 2018
By Deutsche Telekom AG [Public domain], via Wikimedia Commons

StreamOn ist rechtswidrig. Zu dieser klaren Einschätzung kamen die Richter am Kölner Verwaltungsgericht. Wenig überraschend sieht die Telekom das ganz anders und wird Rechtsmittel einlegen.

Der Streit um StreamOn, das Konkurrenzangebot Vodafone Pass und andere ZeroRating-Dienste köchelt schon eine Weile vor sich hin. Die Argumente hier sind seit langem bekannt: Während die Anbieter und Teilnehmer den Vorteil für den Endkunden anführen – wohl gemerkt ein Punkt, den die meisten Kunden der oft kostenlosen Dienste teilen – sehen Kritiker hier die Netzneutralität verletzt.

Ökonomischer Ausfluss dieser doch recht theoretischen Tatsache ist: Der Wettbewerb könnte verzerrt und kleinere und neue Anbieter am Markteintritt gehindert werden.

Diese Kritik vermochten die Telekom und co. in der Vergangenheit stets nur ungenügend zu entkräften.

Nun urteilten die Richter am Kölner Verwaltungsgericht zu dem Thema: Erneut gegen StreamOn.

Netzneutralität wird durch die Telekom verletzt

Dabei sind die Gründe des Anstoßes nach wie vor unverändert. Die Telekom weigert sich mit Verweis auf die mangelnde Wirtschaftlichkeit, StreamOn auch im EU-Ausland anzubieten.

Das aber müsse schon sein, befand zuvor bereits die Bundesnetzagentur.

Die Netzneutralität werde schließlich verletzt, indem die Telekom – neben anderen – die Bandbreite von Streamingdiensten reduziere. Diese Praxis hatte bereits die US-Tochterr t-Mobile US praktiziert und dort kam sie bislang damit durch.

Hier aber verlangten nun die Richter in Köln, diesen Umstand abzustellen, was die Telekom natürlich ablehnt.

In Bonn wird man den Weg durch die Instanzen fortsetzen. Was am Ende mit StreamOn wird, bleibt ungewiss.


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