Sieg vor Gericht: Apple setzt sich gegen chinesischen Smartphonehersteller durch

Jonny Random, den 27. März 2017
iPhone 6 weiß (Vorderseite)
iPhone 6 weiß (Vorderseite), Bild: CC0

Ein Gericht in Peking hat ein Urteil aus früherer Instanz aufgehoben, indem Apple der Verletzung geistigen Eigentums für schuldig befunden hatte. Ein Verkaufsverbot für das iPhone 6 im Raum Peking war gefordert worden. Das aktuelle Urteil dürfte die Akte schließen.

Ein Gericht in der chinesischen Hauptstadt Peking hob nun ein Urteil auf, das das chinesische Unternehmen Shenzhen Baili im Vorjahr gegen Apple erwirkt hatte. Damals hatte sich ein Gericht der Argumentation des Smartphoneherstellers angeschlossen, Apple verletze mit dem iPhone 6 geistiges Eigentum von Shenzhen Baili. Im Jahr 2014 rief das Unternehmen erstmals die Gerichte an und erklärte, Apples iPhone 6 sei an das Design des eigenen Smartphones 100C angelehnt, insbesondere mit Blick auf die bei beiden Modellen abgerundeten Gehäuseecken und den Positionen von Hauptkamera und Lautsprecher. Dieser Sichtweise mochte ein Gericht in Peking nun nicht folgen. Zwischenzeitlich stand auch ein Verkaufsverbot des iPhone 6 im Raum Peking zur Debatte.

Urteilsbegründung: iOS schließt Verwechslungsgefahr aus

Das Unternehmen Shenzhen Baili dürfte keine weiteren Rechtsmittel einlegen, zumal es schon vor geraumer Zeit so schien, als ob das Unternehmen am Ende ist. An den Mitte letzten Jahres bekannten drei Firmenadressen war das Unternehmen nicht mehr präsent und dem Vernehmen nach überstiegen die Verbindlichkeiten die eigenen Vermögenswerte bereits deutlich.

Gleichwohl erklärte ein Unternehmensanwalt im vergangenen Sommer noch, man wolle den Kampf fortführen und die Klage eventuell auch auf aktuellere iPhone-Modelle ausweiten. Das Gericht erklärte in seinem Urteil, das iPhone 6 sei einzigartig und könne mit dem Smartphone 100C kaum verwechselt werden. Insbesondere der Umstand, dass das Smartphone von Shenzhen Baili auf Android basiert, mache eine Verwechslung mehr als unwahrscheinlich. Wie Gerichte in China mit den Anliegen westlicher Unternehmen verfahren, ist nicht immer vorhersehbar. Im Vorjahr sprach etwa ein chinesisches Gericht einem Textilunternehmen die Marke iPhone zu.


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