Google: Recht auf Vergessen bald mit IP-Sperre weltweit
Alexander Trust, den 4. März 2016Google hat einem Plan zugestimmt, Einträge mithilfe einer Geo-Sperre in allen Versionen der Suchmaschine zu sperren, wenn diese nach dem Recht auf Vergessen ausgeblendet werden müssen.
Bislang ist das Recht auf Vergessen jeweils auf die regionale Suchmaschine beschränkt: Will ein Deutscher Suchergebnisse sperren lassen, dann werden diese auf Google.de gesperrt. Will ein Spanier Suchergebnisse sperren lassen, werden diese nicht auf Google.es angezeigt. Beim Zugriff über Google.com oder Google.co.uk kann man die Ergebnisse dennoch aufrufen.
Neue Regelung
Google hat nun aber zugestimmt, eine Geo-Sperre einzubauen. Diese wird hauptsächlich per IP-Sperre eingerichtet, soll aber auch auf andere Arten angewandt werden. Denkbar ist, dass Google zum Beispiel Mobilfunknutzern mit jeweiligem Vertragspartner aus den Ländern ebenfalls den Zugang verwehren.
Fortan werden Nutzer aus Deutschland gesperrte Suchergebnisse auch dann nicht finden, wenn sie Google.com oder Google.es aufrufen.
Diese Regelung soll ab kommender Woche durchgesetzt werden. Google wird sie rückwirkend auf alle bisherigen Delistings anwenden.
Der einzige Umweg ist eine VPN-Verbindung oder beispielsweise die Nutzung des Tor-Browsers, der einem eine andere IP-Adresse