Apples Kartellverfahren: Kartellwächter bleibt

Stefan Keller, den 17. Januar 2014
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Im Kartellverfahren gegen Apple wegen Preisabsprachen bei E-Books hatte das Unternehmen beantragt, dass der Kartellwächter seines Postens enthoben wird. Die zuständige Richterin hat dies abgelehnt und in einer Erklärung nun begründet.

Der Kartellwächter Michael Bromwich wird weiterhin Apple im Auge behalten. Das Unternehmen hatte zuvor dessen Entlassung beantragt, was die Bezirksrichterin Denise Cote ablehnte. Das Dokument umfasst insgesamt 64 Seiten, die Kurzform lautet, dass die meisten Argumente von Apple inzwischen nicht mehr gültig seien: Apple wisse, wie der Streit beizulegen sei und der Kartellwächter dem Unternehmen nicht in dem Maße geschadet habe, wie es im Antrag formuliert wurde.

Für die Begründung der Ablehnung holt die Richterin weit aus und beginnt mit einem Hintergrund-Bericht über die Situation als solche. Bromwich wurde im Oktober beauftragt, Apple zu beobachten und nahezu gleichzeitig gerieten das Unternehmen und der Kartellwächter aneinander. Noch im Dezember warf er Apple vor, sich nicht gerade kooperativ bei der Klärung des Streits gezeigt zu haben.

Dies hat auch die Richterin erkannt und appelliert an beide Parteien, die Situation wieder in den Griff zu bekommen und produktiv zu Ende zu führen. Bromwichs Funktion sei notwendig, um eine außenstehende Partei in den Rechtsstreit einzubringen – dies sei sowohl im Interesse der amerikanischen Öffentlichkeit als auch im Interesse Apples.


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