Telekom-Drosselung: Verbraucherzentrale mahnt ab
Stefan Keller, den 6. Mai 2013Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfahlen hat die Telekom wegen der geplanten Drosselung der Bandbreite nach Überschreitung eines bestimmten Übertragungsvolumens abgemahnt. Die Verbraucherzentrale wirft dabei der Telekom vor, eine digitale Zweiklassengesellschaft zu fördern und gegen die Netzneutralität zu verstoßen.
In einem Beitrag, der Fragen zum Thema Telekom und DSL-Drosselung in neuen Verträgen seit 2. Mai beantwortet, erwähnt die Verbraucherzentrale NRW, dass sie die Telekom abgemahnt hat und auf diese Weise ein Zurückziehen der Planungen erwirken will. Ob das erfolgreich sein wird und die Telekom tatsächlich die Traffic-Limits wieder abschafft, wird die Zukunft zeigen.
Informationen der Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale erklärt dabei unter anderem, was bei der Drosselung geschieht, welche Ausnahmen es gibt (Entertain-Dienste, Telefonie über Voice over IP, VoIP) und warum 75 GB bei den kleineren DSL-Verträgen nicht ausreicht. Hier führt die Verbraucherzentrale an, dass 75 GB geradezu lächerlich sind, wenn ein Anwender Internetvideos in HD schaut oder Cloud-Lösungen für seine Backups nutzt. Besonders bei Haushalten mit mehreren Nutzern, beispielsweise Familien, sei die Gefahr sehr hoch, dass das Limit erreicht wird. Wenn der Anschluss auf 384 KBit/s gedrosselt wird, seien die meisten Anwendungen nicht mehr sinnvoll nutzbar, so der Vorwurf.
Telekom ist nicht allein
Laut Verbraucherzentrale ist die Telekom nicht allein mit dem Drosseln: Mitbewerber wie 1&1 (dort allerdings nur im schon recht alten Tarif „Surf & Phone Flat Special“) und Kabel Deutschland täten Ähnliches. Ein betroffener Anwender sollte den Anbieter wechseln – wer noch nicht betroffen ist, kann erst einmal beruhigt sein, weil der Vertrag ohne Einwilligung des Kunden nicht einseitig geändert werden kan.
Gefährdung der Netzneutralität
Zudem befürchtet die Verbraucherzentrale, dass die Telekom eine digitale Zweiklassengesellschaft aufbaut. Wer sich kein zusätzliches Transfervolumen dazukaufen kann, wird für den Rest des Monats mit einer quasi unbrauchbaren Internetverbindung allein gelassen. Weiterhin gefährde das Vorhaben die Netzneutralität, auch wenn die Telekom dies abstreitet.
Drosselung seit Anfang Mai in neuen Verträgen
Die Telekom hatte angekündigt, in allen neuen DSL-Verträgen ab 2. Mai 2013 Traffic-Limits festzusetzen. Diese sollen aber nicht vor 2016 tatsächlich greifen. Das magenta Unternehmen geht davon aus, dass bis 2018 alle Kunden einen solchen neuen Vertrag haben werden.