Bundesrat bestätigt neues Gesetz zur Bestandsdatenauskunft

Philipp Nordmeyer, den 3. Mai 2013
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Die Reform des Gesetzes zur Bestandsdatenauskunft ist vom Bundestag schon vor einiger Zeit verabschiedet worden. Daraufhin wurde es öffentlich bekannt und seitdem reisst der Strom an Kritik nicht mehr ab. Ungeachtet dessen hat der Bundesrat die Neuregelung heute durchgewunken.

Das Gesetz regelt unter welchen Bedingungen Bundesbehörden auf die Daten von Telekommunikationsanbietern zugreifen können. Sind Beispielsweise IP-Adresse oder Rufnummer einer Person bekannt, können so Name, Kontoverbindung und Adressdaten abgefragt werden. Die Reform zielt darauf ab den Zugriff der Ermittler auszuweiten und zu vereinfachen. Im Gegensatz zu vorher allerdings über eine automatisierte Schnittstelle und ohne Richtervorbehalt oder einen Auftrag der zuständigen Polizeibehörde. In Betracht der derzeitigen Umstellung auf IPv6 ist der fehlende Richtervorbehalt besonders sensibel, da die IP-Adressen wesentlich seltener wechseln und ein Gerät oder Anschluss lebenslang dieselbe Adresse besitzen kann.

Ist die Zustimmung eines Richters vorhanden, werden die Befugnisse der Behörden erweitert. Neben den allgemeinen Daten können jetzt auch PINs, PUKs und E-Mail-Passwörter abgefragt werden. Ein Zugriff auf Social-Media-Dienste und Cloud-Daten ist so auch kein Problem mehr. Auch die Schwelle für die Zulässigkeit einer solchen Abfrage wurde gesenkt. Statt einer Straftat, genügt jetzt eine Ordnungswidrigkeit, wie Falschparken, Schwarzfahren oder einem Verstoß gegen die Ausweispflicht. Nicht zuletzt deswegen sehen Kritiker des Gesetz das Fernmeldegeheimnis bedroht. Durch den Umfassenden Zugriff auf verschiedene Schlüsselstellen, kann so jeder Nutzer gläsern werden. Das Gesetz muss jetzt nur noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und veröffentlicht werden, bevor es in Kraft treten kann.


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