Apple Stores in Deutschland mit Big-Brother-Award ausgezeichnet

jr, den 16. April 2013
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News, Bild: CC0

Dieses Jahr erhielt die Apple Retail Germany GmbH den Negativpreis des Bielefelder Vereins „digitalcourage“ in der Kategorie Arbeitswelt. Das Unternehmen betreibt die Apple Stores in Deutschland und erhält den Preis für eine „ideologisch verbrämte, besonders dreiste Form der Videoüberwachung“. Apple bestreitet die Vorwürfe.

Am Freitag wurden in Bielefeld die alljährlichen Big-Brother-Awards in fünf Kategorien verliehen. Die Preise widmen sich Behörden, Unternehmen, Organisationen und Personen, die sich in besonderer Weise gegen den Schutz der Privatsphäre und die Einhaltung des Datenschutzes bemerkbar gemacht haben. Dieses Jahr traf es die Bundespolizei in der Kategorie Behörden und Verwaltung (Polizeikontrollen aus diskriminierenden Gründen), Google Inc. in der Kategorie Globales Datensammeln (Sammeln von personenbezogenen Echtzeit-Daten und Missachtung europäischen Rechts), die Ministerpräsidenten der deutschen Bundesländer in der Kategorie Politik (neues Gebühreneinzugsverfahren des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks), die Deutsche Post Adress GmbH und Co. KG in der Kategorie Wirtschaft (Vermarktung von Daten aus Post-Nachsendeaufträgen) und die Apple Retail Germany GmbH in der Kategorie Arbeitswelt.

Videoüberwachung in den Stores

Der Verein wirft Apple vor, die eigenen Mitarbeiter in den Verkaufsräumen per Videokameras zu überwachen. Dies sei aus Insider-Berichten hervorgegangen, die ebenfalls von einer Videoüberwachung im Büro des Managers, im Lagerraum und in der Werkstatt der Techniker berichten. Es werde durchgängig gefilmt und das gesammelte Material auf einer Festplatte aufgezeichnet, was in einer internen schriftlichen Einwilligung der Mitarbeiter geregelt sei. Tatsächlich handelt es sich dabei um das sogenannte „CCTV Einwilligungsformblatt“, das jeder Bewerber zusammen mit dem Arbeitsvertrag überreicht bekomme, wie die Onlineausgabe der Zeit bereits am 10. April dieses Jahres berichtete. Diese Einwilligung müsse nicht unterschrieben werden, es könne aber der Eindruck entstehen, dass eine fehlende Unterschrift für den Bewerber hinderlich sei, so Zeit Online.

Nun würden aber noch in unzulässiger Weise der Pausenraum, Personen im Lager (weniger das Lager) und wer wie oft seinen Bedürfnissen nachgeht gefilmt und anschließend in einer Sicherheitszentrale mit Sitz in England ausgewertet. Außerdem seien Tonaufnahmen gemacht worden. Dies sei nach Auffassung von „digitalcourage“ nicht mit geltendem Datenschutzrecht in Deutschland zu vereinbaren. In Deutschland dürfen lediglich die Verkaufsräume videoüberwacht werden.

Zudem sei es für Kunden oftmals nicht ersichtlich, dass sie gerade gefilmt werden, da Hinweisschilder nicht erkennbar angebracht seien.

Apple reagiert

Am Montagmorgen reagierte ein Sprecher von Apple und wies die Anschuldigungen in einer dpa-Meldung als „schlichtweg falsch“ zurück. Er betonte, dass Videoüberwachung bei anderen Einzelhändlern gängige Praxis sei und dem Schutz der Kunden und Mitarbeiter diene. In diesem Zusammenhang versicherte er gleichzeitig, dass dies unter Wahrung der Privatsphäre geschehe.


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