10.000 Euro Strafe für Apple wegen Arbeitszeitverletzung in Frankreich

Alexander Trust, den 13. März 2013
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Von einem Gericht in Frankreich wurde Apple nun eine Strafzahlung in Höhe von 10.000 Euro auferlegt. In 7 Apple Stores seien Arbeiter angeblich regelmäßig dazu gezwungen worden, bis um 23 Uhr zu bleiben, und den Shop für den kommenden Tag vorzubereiten.

Man kennt dieses Prozedere durchaus, nimmt aber eher an, dass dies meist nur in Zeiten einer neuen Veröffentlichung auf diese Weise vollzogen wird. Doch scheinbar mussten Mitarbeiter in sieben Apple Stores in Frankreich länger arbeiten als sie vom Gesetz her durften. Denn im vorliegenden Fall geht es nicht darum, dass Mitarbeiter zu Unrecht Überstunden „schieben“ mussten, sondern um die Arbeitszeitgesetze in Frankreich. Denn Mitarbeiter dürfen normalerweise nur in der Zeit von 7 Uhr in der Früh bis um 21 Uhr am Abend beschäftigt sein – Ausnahmen bestätigen die Regel.

Nach Beschwerden von Mitarbeitern, dass diese „Zustände“ keine Ausnahme seien, wurden schließlich Arbeiterverbände aktiv und zuletzt landete der Fall vor einem Gericht in Paris, dass nun gegen Apple entschied. Sollte sich die Situation wiederholen, müsste Apple zusätzlich zu der jetzt auferlegten Strafe in Höhe von 10.000 Euro weitere 50.000 Euro zahlen.


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