Etappensieg für Hedgefondsmanager Einhorn gegen Apple

Otto Normal, den 23. Februar 2013
Sparschwein
Sparschwein, Bild: CC0

Apple verfügt durch den Verkauf seiner Erfolgsprodukte über ein enormes Kapitalvermögen. Das Unternehmen ist als Aktiengesellschaft firmiert zahlt aber keine Dividenden an die Aktionäre aus. Hedgefondsmanager David Einhorn hat deshalb gegen Apple geklagt und jetzt einen ersten Etappenerfolg verzeichnen können.

Das Aktienrecht sieht vor, dass börsengeführte Unternehmen einmal im Jahr eine ordentliche Hauptversammlung abhalten müssen. Dort werden Tagesordnungspunkte zum laufenden Geschäftsjahr wie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat abgehalten. Diese werden mit der Entscheidungskraft der Aktionäre verabschiedet. In Deutschland gelten hierfür die Möglichkeiten: „Ja“, „Nein“ und „Enthaltung“. Ein Entscheidungspunkt der diesjährigen Apple-Hauptversammlung sieht vor, die Ausgabe von Vorzugsaktien an die Aktionäre einzuschränken. Vorzugsaktien haben im Gegensatz zu Stammaktien eines Unternehmens meist ein Dividenden-Auszahlungs-Vorrecht, kosten bei Bezug aber auch mehr. Weiterhin führt Apple zu diesem Tagesordnungspunkt zwei weitere Entscheidungspunkte auf. Hier kann also keine separate Abstimmung stattfinden.

Gegen diese Formalität hatte der Manager David Einhorn von Greenlight Capital eine gerichtliche Klage eingereicht und Recht bekommen. Einhorn sieht die Rechte der Aktionäre stark beschnitten und möchte erreichen, dass das Barvermögen von Apple gerechter unter den Aktionären verteilt wird.Wie nun die Hauptversammlung am kommenden Mittwoch abgehalten wird oder vertagt werden muss, bleibt abzuwarten.


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