AVM protestiert gegen Routerzwang der Netzbetreiber durch Bundesnetzagentur
Stefan Keller, den 24. Januar 2013In einer Pressemitteilung äußert sich der Hersteller der beliebten Fritz!Box kritisch gegenüber der Meinung der Bundesnetzagentur. Demnach könne ein Provider dem DSL-Kunden vorschreiben, welchen Router er zu verwenden habe und Passwörter für sich behalten, um die Nutzung anderer Router zu unterbinden.
Anscheinend ist es zur Praxis übergegangen, dass Internet-Anbieter keine Passwörter mehr herausgeben, etwa für Internettelefonie, und so den Kunden zwingen, ihren mitgelieferten Router zu verwenden. Darüber haben sich einige Verbraucher bei der Bundesnetzagentur beschwert. Diese findet das aber in Ordnung und begründet das mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG).
Was aber ein „Endgerät beim Kunden“ ist, verrät sie nicht und so sind die Provider in der Lage, die Definition selbst zu wählen. AVM, bekannt durch die Fritz!Box, kritisiert dieses Vorgehen in einer Pressemitteilung. Dem Anwender werde so die Wahl des Routers entzogen und damit vorgeschrieben, wie sein Netzwerk funktionieren soll. Mangels Zugangsdaten könne sich der Verbraucher dann einen Router nicht mehr nach den eigenen Bedürfnissen aussuchen.
AVM vergleicht dieses Vorgehen mit dem Handy-Markt. Auch dort fungieren die Geräte beim Anwender als Innovationstreiber. Hätten die Netzbetreiber vorgeschrieben, dass eine SIM-Karte ausschließlich im mitgelieferten Mobiltelefon funktioniert, wäre es nach Auffassung von AVM nicht dazu gekommen, dass sich Smartphones entwickeln, die derzeit ihren Siegeszug antreten.
Der Berliner Hersteller vertritt die Auffassung, dass das FTEG die Wahl des Routers dem Kunden überlässt. Im Gegenzug seien die beim Kunden ankommenden Schnittstellen so offen zu halten, dass ein fairer Wettbewerb stattfinden könne.
Wenn die Bundesnetzagentur ihrer Auffassung treu bleibt, birgt das zudem das Risiko, dass Kunden im Verlustfall ordentlich zur Kasse gebeten werden. Bei ISPs ist es üblich, dass Router gewisse Anpassungen (Hard- und Software) erfahren. Wenn man den Router ausschließlich beim Anbieter kaufen kann, wird dieser den Preis diktieren. Dies würde beispielsweise dann eintreten, wenn das Gerät durch äußere Einflüsse einen Defekt erleidet, der nicht durch die Gewährleistung abgedeckt ist.
Für die meisten Anwender dürfte diese Praxis aber wenig spannend sein. Wie die Erfahrung gezeigt hat, ist Otto Normal zufrieden gestellt, wenn Internet und Telefon wie gewohnt funktionieren. Zudem sollte die Einrichtung möglichst einfach sein, was durch die Starter-Codes gegeben ist, mit denen viele Netzbetreiber arbeiten. Aus wirtschaftlicher und wettbewerbsrechtlicher Sicht ist AVM aber dennoch nichts hinzuzufügen – die freie Routerwahl schließt ein Bundle durch den Internetanbieter nicht aus.