Allfacebook mit unseriösem Vergleich von Instagram- und Facebook-AGB

Alexander Trust, den 18. Dezember 2012
Instagram
Instagram

Instagram ändert seine AGB, und formuliert explizit, dass man im Rahmen von Werbekampagnen die Inhalte der Nutzer, wozu auch deren Fotos zählen, Advertisern gegen Entgelt bereitstellt.

Für Philipp Roth von Allfacebook scheint der Fall klar: Alle Welt übertreibt, auch die Redaktion von Heute.de, wenn sie formuliert, dass Instagram nun die Bilder seiner Nutzer verkauft.

Deswegen geht Roth wie folgt vor. Er „interpretiert“ Passagen aus den neuen AGB von Instagram, die er explizit zitiert, und setzt diesen die Facebook-AGB entgegen. Die Facebook-Bedingungen schreibt er jedoch schemenhaft aus seinem Gedächtnis zusammen. Seriös ist dieses Vorgehen nicht.

Wie geht’s bei Instagram?

Ab dem 16. Januar 2013 soll Punkt 2 des Absatzes zu Besitzrechten von Inhalten auf Instagram umformuliert werden, wie man im Instagram-Blog ganz offiziell ankündigte. Die Betreiber von Instagram räumen sich das Recht ein, im Rahmen von Werbekampagnen auf Nutzernamen, Vorlieben und – explizit erwähnt – „Fotos“ der Nutzer zurückzugreifen, diese Werbekunden gegen Zahlung zur Verfügung zu stellen.

„Some or all of the Service may be supported by advertising revenue. To help us deliver interesting paid or sponsored content or promotions, you agree that a business or other entity may pay us to display your username, likeness, photos (along with any associated metadata), and/or actions you take, in connection with paid or sponsored content or promotions, without any compensation to you.“
Instagram

Wie geht’s bei Facebook?

Würde man Philipp Roth glauben, müsste es bei Facebook (beinahe) genauso so sein. Tatsächlich aber wird bei Facebook, anders als der selbsternannte Facebook-Fachmann und „Dozent“ das propagiert, nur das Avatar-Bild des Nutzers und die Information, dass Person X ein Produkt Y mag, zu Werbezwecken benutzt. Das ist in den AGB von Facebook so festgehalten (vgl. §10.1).

„You can use your privacy settings to limit how your name and profile picture may be associated with commercial, sponsored, or related content (such as a brand you like) served or enhanced by us. You give us permission to use your name and profile picture in connection with that content, subject to the limits you place.“
Facebook

Und direkt anschließend Paragraph 10.2 der Facebook-AGB:

„We do not give your content or information to advertisers without your consent.“
Facebook

Facebook verkauft also explizit nicht die Uploads seiner Nutzer. Zumindest derzeit nicht. Dass Philipp Roth dies aber behauptet, lässt seine vermeintliche Expertise in einem anderen Licht dastehen.


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