iPhone darf in Mexiko verkauft werden, Marke stand nie zur Disposition

Alexander Trust, den 3. November 2012
iPhone 5
iPhone 5

Gestern machten Meldungen die Runde, dass Apple angeblich einen Markenrechtsstreit vor Gericht verloren hätte, dessen Folge es unter anderem gewesen sei, seine eigene Marke iPhone nicht am mexikanischen Markt verwenden zu dürfen. Dies ist nicht der Fall.

Tatsächlich wird auf Apples Website für Mexiko sogar schon das iPhone 5 (unlocked) angeboten, wie Nilay Patel von The Verge uns aufklärt, und der Start des neuen Apple Smartphones bei den heimischen Mobilfunkanbietern Telcel, Movistar und lusacell sei nicht gefährdet.

Apple war in Mexiko vor Gericht gegen einen kleinen Call-Center-Betreiber namens iFone vorgegangen, weil der Firmenname in der Lautsprache demjenigen der Produktbezeichnung iPhone zu ähnlich sei. Das Gericht in Mexiko wies die Klage Apples ab. Damit kann zwar der Call-Center-Anbieter zunächst weiterhin den Namen tragen, Apple muss aber keineswegs das iPhone in Mexiko vom Markt nehmen, wie etliche Medienberichte am gestrigen Tag suggerierten.

Marken-Klassen

Tatsächlich liegt der Teufel aber im Detail. Nilay Patel verweist dazu auf das System von Klassen von Marken. Der Call-Center-Anbieter iFone besitzt ein Markenrecht der Klasse 38, der für Telekommunikationsdienstleistungen gültig ist. In den USA habe auch Apple eine Trademark in Klasse 38 für den Begriff „iPhone“ registriert.
In Mexiko würde Apple iPhone-Rechte in den Klassen 9 und 28 halten, die elektronische Spieleplattformen abdecken würden.

Vor drei Jahren entschied Apple sich, über seine Anwälte die Marke iFone anzufechten, da man glaubte, der Call-Center-Anbieter würde nicht „aktiv genutzt“. Dies wäre ein Grund, eine Markeneintragung löschen zu lassen. Apple hätte sie seinerseits dann registrieren wollen.

Wie kam es aber zu der falschen Berichterstattung? – Patel glaubt, dass das Statement des Anwalts von iFone, Eduardo Gallastegui, gegenüber El Universal von manchen seiner Kollegen via Google Translate falsch übersetzt und interpretiert worden sei. Mit der automatisierten Übersetzung vom Spanischen ins Englische hätte man fehlinterpretieren können, dass Apple zur Zahlung von Strafen aufgefordert worden sei und sogar das iPhone hätte vom Markt nehmen müssen.

Apple wird sich nun wohl außergerichtlich mit iFone einigen und ein bisschen Geld in die Hand nehmen, um das Ziel zu erreichen, das man gerichtlich nicht hat durchsetzen können.


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