YouTube: LG Hamburg entscheidet, Blogger für embedded Videos haftbar

Alexander Trust, den 24. Mai 2012
YouTube IchSpielecc-Kanal
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Laut einem Urteil des Landgerichts Hamburg können Blogger für rechtswidrige YouTube-Videos haftbar gemacht werden, die sie in ihren Blog einbinden. Die Blogger wären in der Pflicht, sich vor der Veröffentlichung über die Rechtmäßigkeit des Videos zu informieren. Am 18. Mai hatte das Landgericht Hamburg das entsprechende Urteil gesprochen (Az.: 324 O 596/11).

ZDF WISO Beitrag verletzt Persönlichkeitsrechte?

Im vorliegenden Fall hatte ein Blogger ein YouTube-Video integriert, das den rechtlich vom Klienten abgemahnten Videobeitrag des ZDF zeigte. Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender hat in seiner Sendung WISO über einen umstrittenen deutschen Krebs-Arzt berichtet, der Arzt hat jedoch per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg die weitere Verbreitung und Ausstrahlung des Filmbeitrags untersagen lassen. Zwar wusste der Blogger, dass der betreffende Arzt gegen das in seinen Augen persönlichkeitsrechtsverletzende Video juristisch vorgehen wollte, hatte es aber dennoch über seinen Blog verbreitet. Mit versteckter Kamera soll das ZDF die Aufnahmen aufgenommen haben.

Blogger haben Prüfpflichten

Das LG HH entschied, dass der Blogger sich nicht auf die Rechtmäßigkeit des ZDF-Beitrags hätte verlassen dürfen. Da er wusste, dass der betreffende Arzt gegen das Video vorgehen will, hätte er bei ihm die Auskunft einholen müssen, ob er das Video einbinden dürfe. Auch als „mittelbarer“ Störer müsse der Blogger seinen Prüfpflichten nachkommen, so das Landgericht.

RA Solmecke sieht Einschränkung der Meinungsfreiheit

Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Medienrechtskanzlei Wilde Beuge Solmecke sieht in dem Urteil des Landgerichts eine deutliche Einschränkung der Meinungsfreiheit. Jede Diskussion würde im Keim erstickt, wenn die Blogger fürchten müssten, für jedes verlinkte Video sofort haftbar gemacht werden zu können.

Für RA Solmecke gehen die Prüfpflichten für die Blogger zu weit, nur wenn der Blogger weiß, dass die Inhalte illegal sind, sollen die Blogger in die Haftung genommen werden könne, so die Meinung des Rechtsanwalts. Als Empfehlung gibt Solmecke den Bloggern mit auf den Weg, aus Sicherheitsgründen nur eigene Fotos, Videos und Texte zu veröffentlichen.


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