Facebook: Abmahnung weil ein Fremder ein Foto auf eine Pinnwand hochludt
Alexander Trust, den 10. April 2012Fälle wie der aktuelle zeigen deutlich, dass es mit dem Urheberrecht, wie wir es kennen, nicht gut bestellt ist, in der Zeit des globalen Dorfes. Netzpolitik berichtet über einen neuen Abmahnfall, bei dem eine Person, die nicht selbst ein Bild auf ihre Pinnwand hochgeladen hatte, abgemahnt wurde.
Bei den Kollegen von Netzpolitik wird aktuell auf eine neuerliche Abmahnung wegen des Urheberrechtsverstoßes auf einer Facebook-Pinnwand informiert. Der Klient, um den es geht, wird offenbar vertreten durch die Kanzlei Lampmann, Haberkamm und Rosenbaum, wie aus deren Blog hervorgeht.
Abgemahnt wird folgender Sachverhalt: Auf einer Facebook-Pinnwand findet sich ein fremdes Lichtbild. Die dort abgelichtete Person will Schadenersatz für die unrechte Nutzung des Fotos und fordert nebst Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung auch die umgehende Entfernung des Bildes. Während letzteres schnell getan ist, hat man den Ärger dann erstmal am Hals.
Bei Netzpolitik verweist man auf eine mögliche Umgestaltung des Urheberrechts, wie es derzeit in den Niederlanden diskutiert wird, und außerdem möchte man die Politik dazu bewegen, Gesetze zu schaffen, die Abmahnen als Geschäftsmodell verbieten.