Können MegaUpload-Filesharing-Nutzer rechtlich belangt werden?

Alexander Trust, den 20. Januar 2012
Megaupload
Megaupload

Nachdem der Filehoster Megaupload geschlossen, und der Verantwortliche Kim Schmitz in Neuseeland festgenommen wurde, könnte es nun auch den Nutzern des Dienstes an den Kragen gehen – zumindest den Uploadern, heißt es von Rechtsanwalt Solmecke. Indes hat Anonymous diverse Racheaktionen ausgeführt.

Internetrechtsexperte Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke klärt die Nutzer des kürzlich vom Netz genommenen Filehosters Megaupload darüber auf, ob auch sie – wie der Verantwortliche des Dienstes – zivil- oder strafrechtlich belangt werden können. Durch den Betrieb des Filehostingdienstes Megaupload soll ein Schaden von 500 Millionen Dollar entstanden sein. Das FBI hatte die Verhaftung von Betreiber Kim Schmitz in Neuseeland angeordnet. Im Anschluss folgten Racheaktionen der konspirativen Hackergruppierung Anonymous.

Uploader in Gefahr?

Während die „Downloader“, Nutzer, die „nur“ Dateien von Megaupload heruntergeladen haben, zwar laut Solmecke eine Urheberrechtsverletzung begehen, aber von ihnen meist keine IP-Adressen gespeichert werden, müssen die „Uploader“ mit weit größeren Konsequenzen rechnen. Wer Dateien auf die Server des Filehosters geladen hat, könne wegen Urheberrechtsverletzungen zivil- und strafrechtlich verfolgt werden, so der Internetrechtsexperte. Es drohen Schadensersatzforderungen von bis zu 2.000 Euro und die Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Uploader. In schweren Fällen drohen gar höhere Geldstrafen oder eine Gefängnisstrafe von mehreren Jahren.

Wer unsicher ist, ob seine IP-Adresse nicht vielleicht doch beim Herunterladen gespeichert worden sein könnte, und ihm Strafen drohen, wird von Solmecke beruhigt. Er gehe nicht davon aus, dass dies der Fall sei. Falls doch, dürften die Provider die persönlichen Daten zur IP-Adresse nur sieben Tage speichern – die Übermittlung der IP-Adressen an die deutschen Behörde werde höchstwahrscheinlich längere Zeit in Anspruch nehmen, so Solmecke:

„Ich gehe nicht davon aus, dass die Nutzer von ‚Megaupload‘ eine rechtliche Verfolgung durch die deutschen Behörden befürchten müssen. Zunächst ist unklar, welche Daten genau auf den Servern von ‚Megaupload‘ gespeichert worden sind. Selbst wenn IP-Adressen gespeichert worden sind, sind diese nur innerhalb von sieben Tagen zurückzuverfolgen; das heißt, die Provider dürfen die zu der IP-Adresse gehörenden persönlichen Daten nur sieben Tage speichern. Die Übermittlung der IP-Adressen aus den USA zu den deutschen Behörden wird garantiert deutlich länger dauern.“
Christian Solmecke

Für den verantwortlichen Betreiber des Filehosting-Dienstes Kim Schmitz und die mit ihm Verhafteten sieht die Sache indes ganz anders aus. Während in Deutschland noch diskutiert wird, ob ähnliche Programme, die zu legalen Zwecken verwendet werden können, nicht doch auch illegal sind, sieht die US-amerikanische Gesetzeslage im Fall Megaupload offensichtlich bereits im Betrieb eines solchen Dienstes eine Urheberrechtsverletzung. Schmitz und Co. können mehrjährige Haftstrafen (5 bis 20 Jahre) sowie Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe drohen.

Private Fotos und Videos futsch

Pech haben auch jene Nutzer, die Megaupload zum Teilen legaler Dateien, wie Bilder und Urlaubsvideos, genutzt haben. Diese Daten sind durch die Schließung des Dienstes nicht mehr zugänglich. Diesbezüglich möglicherweise gegen den US-amerikanischen Staat vorzugehen, sei wohl kaum von Erfolg gekrönt, so der Rechtsanwalt.


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