Slide to unlock: Patent ist vermutlich ungültig, sagt niederländischer Richter

Stefan Keller, den 26. August 2011

Zwar ist Apple mit der einstweiligen Verfügung auch in den Niederlanden durchgekommen, aber nicht in allen Punkten: Der Richter hält das Slide-to-unlock-Patent für trivial und daher für „wahrscheinlich ungültig“. Außerdem ist es Samsung gelungen, eine Implementation aufzutreiben, die genau dies schon vor dem Patentantrag praktiziert hat.

Im Rahmen der Patentstreitigkeiten zwischen Apple und Samsung hat man auch in den Niederlanden die Waage der Justitia entscheiden lassen. Zwar hat Apple auch dort insgesamt Recht bekommen, aber nicht in allen Punkten.

Das Slide-to-unlock-Patent, das beschreibt, dass ein Anwender eine vorgegebene Bewegung ausüben muss, beispielsweise um die Tastatursperre zu lösen, hält man in Europa, im Gegensatz zu den USA, für offensichtlich, weshalb es insgesamt gescheitert ist.

Außerdem ist es Samsung gelungen, einen auf Windows CE basierenden PDA vorzulegen, den eine schwedische Firma schon 2005 produzierte, und zwar vor dem 23. Dezember, an dem der Apple-Patentantrag eingereicht wurde. Es handelt sich um den Neonode N1m. Daraufhin stellte der niederländische Richter fest, dass Apple dieses Verfahren nicht erfunden hat, weil es im Neonode N1m bereits integriert war. Zwar sah die Steuerung im N1m nicht vor, dass sich das zu bewegende Bild mit bewegt, aber dieser Unterschied war dem Richter nicht genug, um es für ein neues Patent zu qualifizieren.

Aufgrund dessen wie Samsung in den Galaxy-Produkten die Bildergalerie visualisiert, hat das Gericht Apple insgesamt aber dann doch stattgegeben. Ab dem 13. Oktober würde demnach das Verkaufsverbot in Kraft treten. Wie Samsung aber beim niederländischen Portal Webwereld verlauten ließ, sei dies nur eine kleine Änderung, die vorgenommen werden müsse und in Form eines Update korrigiert wird, sodass das Verkaufsverbot nicht in Kraft treten müsse.

[via AppleInsider]


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