EFF legalisiert Jailbreak in den USA

rj, den 26. Juli 2010

Die Electronic Frontier Foundation war erfolgreich: Mit einem wegweisenden Urteil erreichte die Bürgerrechtsbewegung die Legalisierung des Jailbreaks in den USA durch. Quasi als Nebenwirkung werden auch die Umgehung von Kopierschutztechniken für den privaten Gebrauch in den USA legal, weitere Ausnahmen von der Kriminalisierung per DMCA gibt es für Videospiele.

Rechtmäßig in den USA sind nach dem Urteil „Computerprogramme, die drahtlosen Telefonen ermöglichen, Applikationen auszuführen, bei denen die Umgehung [der Schutztechniken] nur dem Zweck dient, Interoperabilität zwischen diesen Applikationen mit der Software auf dem Gerät herzustellen, soweit diese Applikationen rechtmäßig erworben wurden.“

„Computer programs that enable wireless telephone handsets to execute software applications, where circumvention is accomplished for the sole purpose of enabling interoperability of such applications, when they have been lawfully obtained, with computer programs on the telephone handset.“

Festgestellt wurde trotz bestehender Unklarheiten über die Eigentumsrechte an der Software (die Apple gehört) und der Hardware, auf der die Software installiert ist (die dem Käufer gehört), dass das Fair Use-Argument der klagenden Partei „überzeugend“ sei. Darüber hinaus wird auf eine Stellungnahme des Kongresses verwiesen, in dem die Herstellung von Interoperabilität per Reverse Engineering als „begrüßenswert“ betrachtet wurde. Ebenso sei es nicht die Aufgabe der Copyright-Gesetzgebung, das Ausführen von Programmen Dritter zu behindern.

Ebenfalls spannend die Verhältnismäßigkeit, angesichts der die Veränderung einer urheberrechtlich geschützten Software als nicht bedeutend genug betrachtet wird, um ein „abgeleitetes Werk“ zu schaffen.

„Die Menge der veränderten, dem Copyright unterworfenen Daten in einem typischen Jailbreak-Szenario beträgt 50 Byte von 80 Millionen, ungefähr ein 1/160,000 des urheberrechtlich geschützten Werks.“

In Anbetracht der Tatsache, dass weitaus größere Veränderungen eines Werks immer noch als Copyrightverstoß betrachtet werden, da die „Schöpfungshöhe“ nicht gegeben sei, ist in der Tat die Argumentation einleuchtend, dass im genannten Fall die Veränderung zu klein sei, damit von einem „abgeleiteten Werk“ gesprochen werden kann.

Der „legale Jailbreak“ wird in den USA die Situation in einiger Hinsicht entspannen. Insbesondere Jailbreak-Dienstleister werden ein einfacheres Spiel haben. Die Jailbreak-Coder selbst nicht unbedingt – selbstredend kann Apple ihnen das Leben mit weiteren Absicherungen des Codes und gepatchten Updates nach Belieben erschweren.

Andere Nutzergruppen werden durch die nach langem Kampf der EFF nun geschaffene Klarstellung der Reichweite des DMCA auch ein leichteres Leben haben. So wurde das Umgehen von Kopierschutztechniken auf DVDs für den privaten Bereich ebenso für rechtmäßig erklärt wie das bei Videospielen, falls es zu Forschungszwecken und Sicherheitsprüfungen diene.


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