Apple erlaubt Fremdcode in iPhone-Apps: Kein Freifahrtsschein für Packager und MonoTouch

kg, den 14. Juni 2010

Apple hat den Abschnitt 3.3.2 seiner iOS-Entwicklerbestimmung gelockert. Ab sofort darf „in Ausnahmen“ auch Fremdcode in die Apps integriert werden, sofern man von Apple eine Genehmigung einholt. Apple behält sich aber vor, Apps abzulehnen.

Gerade erst wurden von der FTC Ermittlungen gegen Apple eingeleitet, in der eine mögliche Wettbewerbsverzerrung durch die strikten App Store-Regelungen überprüft werden soll. Der dabei besonders im Mittelpunkt stehende Absatz 3.3.2, in dem fremde Code-Interpreter ausdrücklich verboten wurden, wurde nun angepasst. Hier zum Vergleich die jeweilige Passage:

Alt:

No interpreted code may be downloaded or used in an Application except for code that is interpreted and run by Apple’s Documented APIs and built-in interpreter(s).

Neu:

Unless otherwise approved by Apple in writing, no interpreted code may be downloaded or used in an Application except for code that is interpreted and run by Apple’s Documented APIs and built-in interpreter(s). Notwithstanding the foregoing, with Apple’s prior written consent, an Application may use embedded interpreted code in a limited way if such use is solely for providing minor features or functionality that are consistent with the intended and advertised purpose of the Application.

Freie Fahrt für den Adobe Packager für iPhone oder MonoTouch bedeutet dies allerdings nicht: Apple behält sich das Recht vor, Apps abzulehnen, in denen Apple-fremder Code integriert ist – gerade aus dem Grund dürften die neuen Regelungen bewusst „frei interpretierbar“ gestaltet worden sein. Zudem ist für den Release solcher Apps eine Erlaubnis von Apple erforderlich – prinzipiell kann Apple also nach wie vor alles ablehnen, was nicht in ihre Vorstellung des App Store passt.

[via AppleOutsider]


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