Apple muss Geschäftsbedingungen in Großbritannien ändern

kg, den 1. Dezember 2009
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Apple muss seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen für iTunes und den Apple Store in Großbritannien ändern, nachdem Verbraucherschützer Klage beim Office of Fair Trading (OFT), der zuständigen Stelle für lauteren Wettbewerb, eingereicht hat. Neben gezielten Änderungen sollen die Geschäftsbedingungen in Zukunft auch für Nicht-Juristen klar verständlich sein.

Das OFT erklärte, dass es in Sachen der Geschäftsbedingungen Bedenken hat, inwiefern sie mit den Konsumenten-schützenden Unfair Terms in Consumer Contracts Regulations (UTCCR) vereinbar sind. Die UTCCR sollen dafür sorgen, dass Kunden vor unrechtmäßigen Absätzen in Kaufverträgen geschützt werden. Gerade im Einzelhandel werden die Geschäftsbedingungen meist nicht zur Ansicht vorgelegt und bedürfen daher zusätzlichen Reglementierungen.

Die Forderung gegenüber Apple sieht nun wie folgt aus: Die Geschäftsbedingungen müssen allgemein verständlich und vor allem transparent sein und den Kunden eindeutige und genaue Informationen darüber geben, welche Rechte sie haben, sollte ein Umtausch oder ähnliches nötig sein.

Konkret ging es den Verbraucherschützern auch um bestimmte Abschnitte in den Geschäftsbedingungen, die nun von Apple abgeändert und an geltendes Recht in Großbritannien angepasst werden müssen. So soll Apple nun auch dann in der Pflicht stehen, wenn verkaufte Waren fehlerhaft sind oder falsch beschrieben wurden. Außerdem dürfen Artikeländerungen oder Preisveränderungen nicht mehr erlaubt sein, nachdem der Kaufvertrag zustande gekommen ist.


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