Apple vs. Psystar: Sieg für Cupertino

kg, den 16. November 2009
Gerichtsentscheidung
Gerichtsentscheidung – Symbolbild, Bild: CC0

Sieg für Apple, Niederlage für Psystar: Beide Firmen hatten eine Beschleunigung des laufenden Verfahrens beantragt. Zumindest in zwei Punkten wurde Apple nun vom United States District Court Recht gegeben. So verstoßen Apples Lizenzbedingungen nicht gegen bestehendes Recht, außerdem verstößt Psystar mit der Installation von OS X auf den Psystar-Rechnern gegen das Urheberrecht.

Auf der anderen Seite wurde Psystars Argument abgewiesen, dass die Nutzung von OS X auf Nicht-Macs unter die sogenannte „Fair Use“-Regelung fällt, die eine nicht vom Urheber autorisierte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials erlaubt. Um die Sache abzukürzen: Selbst wenn Psystar als Käufer des Betriebssystem rechtmäßiger Besitzer der Lizenz ist, haben sie nicht das Recht, damit zu tun, was sie möchten.

Nach wie vor sind allerdings Punkte auf der Liste, die noch nicht entschieden sind: Apple hatte Psystar unter anderem wegen Vertragsbruch, Markenrechtsverletzung und unlauterem Wettbewerb verklagt, eine Anhörung soll es am 14. Dezember geben. Es ist allerdings egal, was dort beschlossen wird: Da Apple Recht gegeben wurde, dass Psystar gegen das Urheberrecht verstößt, dürfen sie in Zukunft kein vorinstalliertes Mac OS X mehr auf ihren Rechnern anbieten.

Vor rund drei Wochen hatten Apple und Psystar beide ein beschleunigtes Verfahren beantragt.

Update 12:27 Uhr:

In den Gerichtsunterlagen (PDF) finden sich zusätzliche Hinweise, warum die First-Sale-Regelung im Falle Psystars nicht greift. Anstatt jede Lizenz von der Original-DVD einzeln auf den jeweiligen Rechner aufzuspielen, wurde bei Psystar offenbar eine Kopie genutzt, die von einem Mac mini auf eine „Imaging Station“ aufgespielt und dort als Master Copy genutzt wurde – allerdings offenbar in veränderter Form, um die Software auch problemlos auf den Psystar-Rechnern zum laufen zu bekommen. Diese Kopien sind nicht rechtmäßig, und somit gilt auch die First-Sale-Regelung nicht. Eine ähnliche Rechtssprechung gab es bereits im Jahr 2000, als Microsoft gegen den Software Wholesale Club klagte, da diese unrechtmäßig kopierte Software im Angebot hatten.


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