Groß-Gerau: Der Junge, der (immer noch) nicht zur (Regel-)Schule darf

tjaden, den 25. August 2009
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Montag wäre Adrians erster Schultag gewesen. Nach fast zwei Jahren Zwangspause hätte der Elfjährige aus Groß-Gerau wieder am Unterricht einer (Regel-)Schule teilnehmen können. Hätte. Wenn das Schulamt in Rüsselsheim nicht wäre, hätte sich auch der Bürgermeister über positive Nachrichten nach knapp zweijährigem Ruhen der Schulpflicht gefreut. Das Jugendamt und das Familiengericht wären dafür gewesen.

Schulamt lehnt ab

Doch: Die zuständige Mitarbeiterin des Schulamtes hat am 14. August 2008 wieder einmal einen Brief geschrieben, berichtet ein Freund der Familie. Darin stelle sie weiter einen erhöhten Förderbedarf für den Jungen fest. Deshalb müsse Adrian eine Schule für Erziehungshilfe besuchen.

Zwei Jahre lang büffelte der Elfjährige Zuhause. Die Schulzeugnisse, die der Junge davor bekam, sind gar nicht so schlecht gewesen, erzählt seine Mutter. Die machte sich vor dem Gerichtstermin große Sorgen und macht sich nun noch mehr. Gemeinsam mit ihrem Mann verfasst sie Berichte im Internet, behauptet ebenfalls das Schulamt aus Rüsselsheim. Stimmt nicht, sagt der Freund der Familie. Wenn es doch so wäre? Soll nicht alles öffentlich werden, wenn es um das Kindeswohl geht?

Angeblich-tatsächliches Interview

Könnte sein. Diese Mitarbeiterin des Schulamtes behauptet nämlich auch noch andere Dinge. So gibt es nach ihrer Auffassung nur ein „angebliches Interview“ mit dem Jungen, schreibt sie auf offiziellem Papier. Angebliches Gespräch? Dieses Interview habe ich gemacht! Nicht nur angeblich. Steht seit über acht Monaten im Internet. Tatsächlich!

Auch sonst ist der Hang dieser Schulamtsmitarbeiterin zu erstaunlichen schriftlichen Stellungnahmen groß. So hat sie sich in einem Brief an das Darmstädter Verwaltungsgericht nicht nur über vermeintlich falsche Darstellungen in meinem Gespräch mit dem Elfjährigen beklagt, sondern auch darüber, dass sie ihr Erinnerungsvermögen gelegentlich ein wenig im Stich lässt.

Rektor lehnt Einschulung ab

Dennoch wirken ihre Schreiben, auch auf den Leiter der (Regel-)Schule, an der Adrians Eltern ihren Jungen nach dem Gerichtstermin anmelden wollten. Diese Anmeldung lehnte er ab. Es gebe noch Klärungsbedarf mit dem Schulamt. Sollte Adrian trotzdem zum Unterricht erscheinen, werde die Polizei gerufen. Dafür gibt es Zeugen, berichtet der Freund der Familie.

So lernt ein Junge aus Groß-Gerau fürs Leben? Und zwar dies: Eine Mitarbeiterin des Schulamtes aus Rüsselsheim will sogar dann noch Recht behalten und damit einen sinnvollen Versuch verhindern, wenn sich immer mehr fragen: Warum?


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