Obama, die Queen, ein iPod und das Copyright

rj, den 3. April 2009
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Ein wenig Aufsehen gab es, als Queen Elizabeth die Zweite vom US-Präsidenten Obama einen iPod geschenkt bekam – nur die juristischen Implikationen gerieten gegenüber der iPod-Adelung als Mitbringsel für Staatsoberhäupter ein wenig ins Hintertreffen. Die EFF überlegt nun, ob im Fall der 40 Medienfiles auf Obamas Geschenk nicht der eine oder andere Rechtsbruch stattfand.

Denn Musik auf dem iPod ist bekanntermaßen nicht gekauft, sondern „nur“ lizenziert. Eine Weitergabe ist nicht gestattet, und von einem „privaten“ Nutzen kann im konkreten Fall mit Sicherheit keine Rede sein. Selbst wenn Obama die geshoppten Tracks auf dem zum Download verwendeten Rechner säuberlich löschen ließ, ist die Weitergabe nach den Lizenzbestimmungen nicht erlaubt.

Dasselbe würde im Übrigen auch gelten, hätte Obama die iPod-Befüllung in Amazons neuem MP3-Store geshoppt. Auch hier ist eine Weitergabe der Tracks nicht gewünscht. Mit einer Analyse der Implikationen länderübergreifender Musik-Weitergabe, in denen unterschiedliche Gesetzeslagen gelten, hat selbst die EFF nicht begonnen. Stattdessen wurde die Kurzanalyse mit dem Statement abgeschlossen, dass man kaum eine Welt wollen könne, in der nicht einmal die Staatsoberhäupter die Implikationen des Copyright in ihrem Alltagsleben überschauen können.

In der Praxis wird es einfach egal sein – ob eine unsinnige Gesetzesregelung aber deswegen besser wird, weil sich selbst der US-Präsident nicht daran hält und mit der britischen Queen eine ebenfalls prominente Mittäterin beteiligt ist?


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