Apple vs. Psystar: Gegenklage bekommt anderen Aspekt
kg, den 9. Februar 2009Eine weitere Episode im Fall Psystar vs. Apple: Dem Hersteller der Mac-Klone wurde abermals erlaubt, auch weiterhin an der Gegenklage für Apple zu arbeiten. Entschieden wurde das am Freitag vom dafür zuständigen Richter William Alsup. Konkret geht es um eine Änderung: Bisher bezichtigte Psystar Apple gegen das Kartellrecht zu verstoßen.
Der neue Wortlaut der Gegenklage geht eher in die Richtung, dass Apple das eigene Urheberrecht so für sich ausgelegt hat, dass das Betriebssystem nur auf der eigenen Hardware laufen darf.
Im November hatte Richter Alsup Psystar zugestanden, die Gegenklage zu überarbeiten, die Chance hat der Klon-Hersteller auch genutzt. Sollte Psystar beweisen können, dass Apple das Urheberrecht missbraucht hat, könnte die Klage gegen Psystar möglicherweise sogar abgewiesen werden.
Die veränderte Gegenklage muss jetzt innerhalb einer Woche eingereicht werden, ab dann hat Apple 20 Tage Zeit, um darauf zu reagieren.